Sitzungsvorlage - V/2022/030-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und

 

  1. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB einschl. Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Es sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten, da durch die Änderung des Bebauungsplans kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans I/56 „Bicherouxstraße“ gefasst. Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung auf dem Gelände der Saint-Gobain-Tochterfirma „Vetrotex“. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung vom 07.02.2019 rechtskräftig.

 

Aufgrund einer geplanten Gewerbeansiedlung an der Bicherouxstraße im Bereich des neuen Kreisverkehrs ist eine städtebaulich vertretbare Anpassung der Höhenfestsetzung im Bebauungsplan erforderlich. Aus diesem Grunde hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in seiner Sitzung am 10.02.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans I/56 und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. V/2022/030). 

 

Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden mit Schreiben vom 22.02.2022 beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022 statt. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind keine Anregungen eingegangen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung führten. Lediglich im nordöstlichen Randbereich des Geltungsbereiches wurde aufgrund der Stellungnahme der enwor das Baufenster angepasst, so dass die dort befindliche Trafostation nicht mehr innerhalb der überbaubaren Fläche liegt. 

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans I/56 „Bicherouxstraße“ für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden sollte.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Anlage 1:  Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen                                                                                                                                                                         Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 2:   Geltungsbereich und Bebauungsplan (Planzeichnung, Legende)

 

Anlage 3:   Begründung zum Bebauungsplan

 

Anlage 4:   Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Stellungnahmen

 

 

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Anlagen

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