Sitzungsvorlage - V/2016/208-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Regionalplans hier: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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05.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Regionalrats am 10. Dezember 2021 wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten. Gemäß Beschluss werden die betroffene Kommunen und Behörden nun im formellen Verfahren beteiligt und haben bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit, Änderungswünsche in das Verfahren einzubringen. Die umfangreichen Unterlagen bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, einer Begründung und einem Umweltbericht und können auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter folgender Adresse eingesehen werden.
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/
regionalplanung/beteiligung_regionalplanung/index.html
Grundlage des vorliegenden Entwurfes ist das Ergebnis eines umfangreichen informellen Beteiligungsverfahrens. Die Verwaltung hat in den kommunalen Arbeitsgesprächen mehrfach die künftigen räumlichen Leitvorstellungen der Stadt Herzogenrath vorgetragen sowie auf die Einschränkungen durch den oberflächennahen Bergbau, die vorhandenen Grünzüge und Kaltluftbereiche in Herzogenrath hingewiesen und um Berücksichtigung der eingebrachten Flächenwünsche gebeten. Den Anregungen wurde bisher jedoch nur teilweise gefolgt.
Herr Prof. Jahnen vom Büro HJP aus Aachen wurde daher mit der Erstellung einer Potentialanalyse als Grundlage für die Überarbeitung des Regionalplans und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt und stellt seine Ergebnisse in der Sitzung vor.
Die von der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings ermittelten vorhandenen Reserveflächen liegen überwiegend innerhalb der dargestellten Siedlungsbereiche. Sie wurden von den Kommunen auf ihre Bebaubarkeit überprüft. Die Summe der Reserveflächen ist eine wichtige Kennzahl, denn die Differenz zur berechneten Bedarfsfläche stellt den Anteil für neue Potentialflächen dar. Anzumerken ist, dass gemäß der Vorgaben zum Siedlungsflächenmonitoring erst nach einer Bebauung eine Baufläche aus der Datei gelöscht werden kann. Da der Stichtag für die Flächenberechnung im Jahr 2018 war, werden die großen Neubaugebiete „An der Herrenstraß“ in Merkstein und „Kämpchenstraße Teil B“ mit fast 20 ha als Reserveflächen bei der Berücksichtigung neuer Siedlungsbereiche angerechnet. Gemäß einer telefonischen Rücksprache mit der Bezirksregierung hat Herzogenrath auf Grund unterschiedlicher Gegebenheiten zum ermittelten Bedarf für allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) pauschal einen Aufschlag von 10 ha erhalten. Der Flächenbedarf für den Zeitraum 2018 bis 2042 würde demzufolge für allgemeine Siedlungsbereiche 84 ha (74 ha errechneter Bedarf und 10 ha Aufschlag) und die Potentialflächen 94 ha (58 ha neue Flächenpotentiale und 36 ha Reserveflächen gem. Siedlungsflächenmonitoring) betragen.
Konfliktpotential gibt es aufgrund von Nutzungsansprüchen zwischen Siedlungsraum und Freiraum auch für die gewerblich genutzten Flächen. Gemäß dem Auszug zur Bedarfsberechnung und der Tatsache, dass einige der von uns gewünschten Flächenpotentiale nicht berücksichtigt wurden, ergeben sich nun Veränderungen bei der Gegenüberstellung der Bedarfs- und Potentialwerte. Da die Gewerbefläche Bicherouxstraße in Herzogenrath Mitte zum Stichtag 2018 ebenfalls noch unbebaut war, wird sie noch als Reservefläche aufgeführt.
Bei dem Vergleich der Werte für Gewerbe- und Industrieflächen liegt nun ein Defizit von 10 ha vor. Sollte der Entwurf des Regionalplans nicht noch durch weitere GIB-Flächen ergänzt werden, können wir unseren Bedarf von 39 ha nicht im Stadtgebiet decken.
1. Boscheler Berg Ost in Merkstein als GIB Fläche
Die Darstellung im Regionalplanentwurf entspricht der Darstellung des FNPs. Der Ergänzungswunsch Richtung Norden bis zur L 240 n wurde nicht berücksichtigt. Die vorhandene GIB Abgrenzung wurde im neuen Entwurf sogar reduziert. Gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln im Jahr 2001 kann eine Erweiterung des Bereiches für gewerbliche- und industrielle Nutzungen (GIB) bis an die damals noch nicht festgelegte Trasse der L 240 erfolgen. Die Landesplanerische Zustimmung für das am 17.10.2017 eingeleitete Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes liegt vor. Somit müsste für diese wichtige Ergänzung eine Darstellung im Regionalplan erfolgen.
2. Ergänzung Nordsternpark Merkstein als ASB Fläche
Die südliche Ergänzungsfläche ist bereits Bestandteil des vorh. Regionalplans. Innerhalb der östlichen Ergänzung wäre gemäß dem vorliegenden Entwurf des Regionalplans und nach Klärung der Erschließung eine gewerbliche Ansiedlung mit Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich.
3. Ergänzung südlich Schulzentrum Herzogenrath als ASB Fläche
Durch den Neubau der L 223 und der Ausweisung von Ausgleichsflächen wird der Flächenanteil der Potentialfläche reduziert. Für die verbliebene Fläche gibt es noch kein Nutzungskonzept. Möglicherweise wird auch ein Teil für die Ergänzung des Schulzentrums benötigt. Ob die Fläche als Wohnbau- oder Gewerbefläche geeignet ist, muss noch geprüft werden.
4. Gewerbefläche Dornkaul
Genau wie am Boscheler Berg wurde auch hier der Ergänzungswunsch entlang der L 232 Richtung Süden nicht berücksichtigt. Auch hier liegt der Bereich innerhalb eines regionalen Grünzugs und dient als Frischluftschneise. Die möglichen Funktionseinschränkungen durch Ausweisung eines Siedlungsbereiches sollte geprüft werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ein Büro für die Durchführung einer Umweltprüfung zu beauftragen. Es muss die erforderliche Breite des Korridors Richtung Süden für die Funktion als regionaler Grünzug ermittelt und geprüft werden, ob auf einer Restfläche eine Bebauung möglich ist.
Sollte dieser Bereich für eine Bebauung ungeeignet sein, bleibt als Entwicklungsfläche lediglich die bereits im FNP dargestellte Gewerbeflächenreserve, die jedoch mit Bergbauproblemen belastet ist sowie die Fläche zwischen der Halde Wilsberg und der L232 als ASB Fläche für ein Misch- und Wohngebiet.
Die Bundesregierung fördert Modellvorhaben zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen. Damit die Stadt Herzogenrath nicht die Möglichkeit verpasst, weitere Flächen auszuweisen bzw. bisher nicht entwicklungsfähige Gewerbeflächen im Bereich Dornkaul, zu entwickeln, hat die Verwaltung bereits mit der Bezirksregierung Kontakt aufgenommen.
In einem weiteren Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung am 03.05.2022 werden die Bedarfsberechnung sowie bisher nicht berücksichtigte Änderungswünsche gemäß der Vorlage und des Vortrages von Herrn Prof. Jahnen erörtern. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Bergbauproblematik und der bestehenden Grünzüge für Herzogenrath nur begrenzt weitere, für die Zukunft essenzielle Flächenentwicklungen möglich sind und zusätzliche Potentialflächen berücksichtigt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, in der noch zu erarbeitenden Stellungnahme auch auf die teilweise nicht nachvollziehbaren Änderungen der Siedlungsflächenabgrenzungen einzugehen. Hier ist besonders die Abgrenzung zwischen der ASB und GIB Darstellung im Bereich Boscheler Berg in Merkstein aufzuführen sowie die Rücknahme der ASB Darstellung im Bereich der Bierstraße. Es wurden auch Rücknahmen von Siedlungsflächen vorgenommen, die bereits entwickelte Flächen betreffen.
Zusätzlich sollten in der Stellungnahme auch die bisher nicht berücksichtigten Wunschflächen aufgeführt werden, um abschließend im Abwägungsprozess eine schriftliche Begründung über die Ablehnung zu erhalten. Weitere Anregungen müssen der Verwaltung bis Mitte Juli vorgelegt werden, damit sie in die Stellungnahme einfließen und in der nächsten Sitzung zu Beratung vorgelegt werden können. Vorab wird von der Verwaltung zu einem interfraktionellen Workshop eingeladen.
Da eine Verlängerung der Offenlagefrist gemäß einer Anfrage nicht möglich ist, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, über die abschließende Stellungnahme in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 25.08.2022 zu beraten und für den Beschluss der Stellungnahme die Ratssitzung vor zu verlegen.
Zu den eingehenden Stellungnahmen bereitet die Regionalplanungsbehörde Ausgleichsvorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden kann. Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.
Die Regionalplanungsbehörde legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller vorgebrachten Stellungnahmen sowie der Ausgleichsvorschläge und der Erörterungsergebnisse vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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992,9 kB
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