Sitzungsvorlage - V/2017/271-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
37. Änderung Flächennutzungsplan "GE Boscheler Berg-Ost" Hier: 1. Beschluss der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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05.05.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 543167 im Teilergebnisplan 0951110 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 30.086,18 | Euro. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zunächst keine Folgen auf den Klimaschutz. Statt einer landwirtschaftlichen Fläche wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig ein Gewerbegebiet darstellen. Erst im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren werden konkrete Festsetzungen zum Schutz von Natur und Umwelt getroffen.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb eines Kaltluftvolumenstroms, der Richtung Übach-Palenberg strömt. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung können keine konkreten Aussagen zu Art und Lage einer späteren Bebauung getroffen werden. Die 37. Änderung des FNP kann nur Handlungsempfehlungen für den späteren Bebauungsplan treffen. Um die negativen Auswirkungen auf den Kaltluftvolumenstrom möglichst gering zu halten, wird insbesondere eine Bebauung in Strömungsrichtung sowie eine ausreichende Begrünung empfohlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 17.10.2017 die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Drucksachen-Nummer V/2017/271) beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (siehe Drucksachen-Nummer V/2017/271-E01) beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.02.2022 über die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert und um Stellungnahme gebeten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind insgesamt 24 Stellungnahmen eingegangen. Die Zusammenfassung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag zu den Anregungen und Bedenken sind als Anlage 1, die eingegangenen Stellungnahmen selbst in Anlage 7 beigefügt.
Für die Öffentlichkeit haben die Planunterlagen vom 25.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022 zur Einsicht ausgelegen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind insgesamt fünf Stellungnahmen eingegangen. Die Zusammenfassung der aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag zu den Anregungen und Bedenken sind als Anlage 2, die eingegangenen Stellungnahmen selbst als Anlage 8 beigefügt.
Anlage 3 sind die Planunterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Darstellung der Änderung und Begründung - zu entnehmen.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet den gesonderten Teil B der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung. Er ist als Anlage 4 der Vorlage beigefügt.
Im Rahmen der Erarbeitung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe I und II zu möglichen Auswirkungen auf planungsrelevante Arten erstellt. Hinzu kam eine Bewertung dieser Auswirkungen im Hinblick auf die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe I und II ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 23.09.2021 wurde die Erstellung eines Gutachtens über die Auswirkungen einer gewerblichen Bebauung auf die vorhandene Frischluftschneise im betroffenen Gebiet beschlossen. Das Klimagutachten (Entwurf Stand April 2022) ist als Anlage 6 der Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
Anlage 1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Anlage 3: Planunterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes
– Darstellung der Änderung und Begründung (Entwurf)
Anlage 4: Umweltbericht (Entwurf)
Anlage 5: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I und II
Anlage 6: Klimagutachten (Entwurf Stand April 2022)
Anlage 7: Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 8: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,2 kB
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174,5 kB
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2,6 MB
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438,4 kB
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3,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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7 MB
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7
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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