Sitzungsvorlage - V/2022/133
Grunddaten
- Betreff:
-
45. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Nordsternpark" hier: 1. Aufstellungsbeschluss der 45. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 BauGB 2. Beschluss der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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05.05.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Der Änderungsbereich ist bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen. Es erfolgt lediglich eine Anpassung der Sortimentsfestsetzungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath verfolgt das Ziel, den Bebauungsplan III/ 39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd" dahingehend zu ändern, dass nach den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.1.1.3 ein Lebensmittel-Discounter in einer Größenordnung von max. 1.200 qm Verkaufsfläche zulässig wird (siehe V/2022/007). Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes III/ 39 sowie des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im heutigen Sondergebiet sind zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente weitestgehend ausgeschlossen. Da die Änderung der Sortimentsfestsetzungen einen Grundzug der Planung darstellt, wird das Vorhaben im Normalverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Nach Abwägung der Belange kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine städtebauliche Verträglichkeit durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters gegeben ist. Aufgrund der oben getroffenen Aussagen empfiehlt die Verwaltung die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Nordsternpark“ aufzustellen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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