Sitzungsvorlage - V/2022/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfe Kirchrather Straße Höhe Haus-Nr. 61; hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 16.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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19.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgeranregung an den Straßenbaulastträger StädteRegion Aachen weiter zu leiten, um sie von dort aus prüfen zu lassen. Das Ergebnis sowie die generelle Überprüfung der Straßenraumaufteilung mit Blick auf die Radinfrastruktur durch die StädteRegion Aachen ist dem Ausschuss alsdann vorzustellen und zur weiteren Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 16.03.2022 wurde eine Bürgeranregung gem. §24 GO NRW gestellt, im Bereich der Kirchrather Straße Höhe Hausnummer 61 eine Querungshilfe auf der Kreisstraße K5 für zu Fuß gehende (insbesondere für motorisch eingeschränkte sowie Senioren*innen) anzuordnen. Dies zu dem Zweck, die Gewerbestrukturen auf beiden Straßenseiten der Kirchrather Straße fußläufig besser zu verbinden. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist der Bürgeranregung zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.
Wie auch schon in der Bürgeranregung erwähnt, erfolgte mit der Erweiterung der Gewerbestrukturen auf der Fläche des örtlichen Nahversorgers auch ein Umbau des damaligen Einmündungsbereiches Lörschpülgen/Kirchrather Straße, um hierdurch die allgemeine Erschließung auch künftig zu gewährleisten. Unter anderem wurden die Nebenanlagen im Lörschpülgen und südlich der Kirchrather Straße für zu Fuß gehende und Rad fahrende sowie auch die ÖPNV-Haltestelle angepasst und optimiert. So z.B. konnte in Abstimmung mit dem Eigentümer des Geländes vom Nahversorger ein barrierefreier Gehweg (teils auf seinem Grundstück) errichtet werden, um die fußläufige Infrastruktur gegenüber der ursprünglichen Straßenraumaufteilung attraktiver zu gestalten, so dass die neue ÖPNV-Haltestelle und auch die Querungshilfe auf Höhe der Einmündung Sommerweg nunmehr barrierefrei erreicht werden können.
Der Verwaltung ist bekannt, dass seitens der StädteRegion Aachen (Straßenbaulastträger) eine generelle Überprüfung der Straßenraumgestaltung im Zuge der Kirchrather Straße mit Blick auf die aktuelle Radinfrastruktur derzeit erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, die vorliegende Bürgeranregung dem Straßenbaulastträger umgehend zur Kenntnis zu geben, um den Hinweis in dessen Prüfung aufzunehmen. Sobald der Verwaltung hierzu Ergebnisse vorliegen, würden diese umgehend dem Ausschuss bekannt gegeben. In wie weit der Bürgeranregung Rechnung getragen werden kann, wird somit vom Prüfergebnis abhängig zu machen sein.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,9 kB
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