Sitzungsvorlage - V/2022/139
Grunddaten
- Betreff:
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Tempo 30 Kaiserstraße zwischen Josef-Lambertz-Straße und Südstraße - Aufhebung der zeitlichen Beschränkung Tempo 30 Südstraße zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße; hier: Antrag der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen vom 08.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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19.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, in Verbindung mit dem Antrag die Anordnung von
1. Tempo 30 auf der Kaiserstraße zwischen Josef-Lambertz-Straße und Südstraße
zurückzustellen. Eine mögliche Umsetzung könne (je nach Lage) ggf. im Rahmen des noch zu erstellenden Gesamtverkehrskonzeptes für Kohlscheid vorgenommen werden. Die StädteRegion Aachen soll mit der Ermittlung einer (verdeckten) Geschwindigkeitsmessung im o.a. Abschnitt beauftragt werden.
2. Tempo 30 ohne zeitliche Beschränkung auf der Südstraße zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße
kurzfristig umzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 08.03.2022 wurde ein Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt, die Anordnung von
- Tempo 30 auf der Kaiserstraße zwischen Josef-Lambertz-Straße und Südstraße
- Tempo 30 ohne zeitliche Beschränkung auf der Südstraße zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße
bereits vor Fertigstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für Kohlscheid kurzfristig umzusetzen. Diese Maßnahmen müssten ein fester Bestandteil des Gesamtkonzepts Kohlscheid sein. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.
1. Tempo 30 auf der Kaiserstraße zwischen Josef-Lambertz-Straße und Südstraße
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine vorzeitige, d.h. vor der Kenntnis und dem Wissen der Ausgestaltung eines Gesamtverkehrskonzepts Kohlscheid, Anordnung von Tempo 30 auf Teilabschnitten (s.o.) nicht zielführend sei. Die in West-Ost-Richtung verlaufende Straßenverbindung Kaiserstraße – Op d´r Scheet (Markttangente) – Oststraße soll gem. ihrer angedachten Bestimmung die künftige alternative Erschließung über den Kohlscheider Markt darstellen und zu den notwendigen Verkehrsverlagerungen führen. In wie weit (vorschnell) angeordnete Tempo 30 – Bereiche/Strecken auf dieser Verkehrsachse dem künftigen Gesamtverkehrsanspruch entsprechen, kann lediglich im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sinnvoll und vollumfänglich bewertet und eingestuft werden. In Ermangelung der Kenntnis der im Bereich Markt sowie auch anderer z.B. aus dem Radschnellweg resultierenden künftig noch möglichen Erschließungen für den individuellen Kraftfahrzeugverkehr, ist diese Verkehrsachse aktuell als sehr sensibel zu bezeichnen.
Des Weiteren ist anzumerken, dass das allgemeine Geschwindigkeitsniveau auf diesem Abschnitt bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einer Größenordnung von Tempo 30 liegt. Der Verkehrsraum ist hier im Wesentlichen durch das beiderseits zulässige Parken am Straßenrand geprägt, was zwangsläufig zu einer angepassten Fahrweise führt und unterhalb der erlaubten 50 km/h liegt. Um diese allgemeine Verkehrsbeobachtung zu belegen, wird eine (verdeckte) Geschwindigkeitsmessung durch die StädteRegion Aachen angeregt.
Die Verwaltung empfiehlt, aktuell keine kurzfriste Anordnung von Tempo 30 (gem. Antrag) auf der Kaiserstraße vorzusehen.
2. Tempo 30 ohne zeitliche Beschränkung auf der Südstraße zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße
Mit der aktuellen Anordnung der zeitlich begrenzten Tempo 30–Strecke zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße als südliche Fortsetzung der 30-Zone zwischen Kaiserstraße und Markt auf der Südstraße wurde ein Beitrag zur Verstetigung des Verkehrs im Zuge der Südstraße erreicht. In Teilen ist die gewünschte Verlagerung der Verkehre von Klosterstraße aus Aachen kommend auf die Josef-Lambertz-Straße bis Kaiserstraße erkennbar. Mit dieser Maßnahme konnte bereits das beabsichtigte Ziel zur Verkehrsentlastung im Zuge der Südstraße teilweise erreicht werden. Eine Aufhebung der zeitlichen Beschränkung wird seitens der Verwaltung als unkritisch erachtet und steht in keinem Widerspruch zum noch zu entwickelnden Gesamtverkehrskonzept Kohlscheid.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anordnung zur Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der 30-Strecke auf der Südstraße zwischen Rolandstraße und Kaiserstraße zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,4 kB
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