Sitzungsvorlage - V/2007/353-E4
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Bebauungsplanes II/12 "Kircheich" Hier: Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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10.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung vom 11.01.2008 bis 12.02.2008 eingegangenen Anregungen (Anlage 1),
2. die Abwägung der im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung vom 28.05.2008 bis 11.06.2008 eingegangenen Anregungen (Anlage 2),
3. die Abwägung der im Rahmen der 3. öffentlichen Auslegung vom 03.11.2008 bis 03.12.2008 eingegangenen Anregungen (Anlage 3),
4. den Bebauungsplan II/12-9. Änderung "Kircheich" als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB (Anlage 4).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss und der Stadtrat haben bereits im Dezember 2008 über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen beraten. Zur besseren Klarstellung und Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung werden dem Rat der Stadt die 3 Abwägungen sowie der Beschluss zur Satzung noch mal separat zur Abstimmung vorgelegt. Die Abwägungen waren bereits Bestandteil der Vorlage V/2007/353 -E 3 und sind als Anlage 1-3 dieser Vorlage beigefügt.
In Anlage 1 sind die eingegangenen Stellungnahmen der 1. Offenlage zusammengefasst und die vorgebrachten Anregungen mit einer Abwägung versehen.
In Anlage 2 sind die eingegangenen Stellungnahmen der 2. Offenlage zusammengefasst. Das Umweltamt des Kreises Aachen hat angeregt, keine Wege innerhalb der Kronentraufflächen der geschützten Baumbestände zuzulassen. Im Falle der zwei Blutbuchen westlich des Casinos Laurweg wird der Anregung gefolgt, in dem hier die Versiegelung und die Anlage von Wegen ausgeschlossen wird. Die Untere Landschaftsbehörde hat im Rahmen der 3. Offenlage die vorgebrachten Bedenken gegen die Neuanlage von Wegen im Kronentraufbereich zu schützender Bäume aufgehoben (siehe Anlage 3).
Als Anlagen 4 bis 8 sind die Darstellung des Geltungsbereiches, der Entwurf des Rechtsplanes und des Gestaltungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung beigefügt.
Die Niederschrift der Bürgerversammlung und die Stellungnahmen waren Bestandteil der Vorlage V/2007/353-E 3 und werden den Fraktionen zur Ratssitzung nochmals zur Verfügung gestellt.
Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und seiner Begründung wird durch ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft zugeführt.
Gem. § 13 a (2) 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan durch die 23. Änderung im Rahmen einer redaktionellen Berichtigung angepasst.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
