Sitzungsvorlage - V/2021/107-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft; hier: Vorstellung Rahmenkonzeption
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.05.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und dankt den Mitarbeiter*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die engagierte und professionelle Arbeit im Rahmen der Konzepterstellung.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt das beigefügte „Rahmenkonzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath“ als pädagogische Grundlage für die zukünftige Aufgabenerfüllung des Leistungsbereiches der offenen Kinder- und Jugendarbeit in städt. Trägerschaft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Derzeit keine finanziellen Auswirkungen. Die Personalkosten für insgesamt 700 % Beschäftigungsumfang sind im Stellenplan der Stadt Herzogenrath verankert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den bisherigen Ausführungen der Verwaltung zur Erstellung der Rahmenkonzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit haben die Mitarbeiter*innen seit Beginn 2020 gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin in mehreren Team- und Arbeitssitzungen die pädagogische Rahmenkonzeption und Grundhaltung für den Leistungsbereich Offene Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath fertiggestellt. Es wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der Vorlage V/2021/107 verwiesen.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird es zukünftig die Aufgabe der Kinder- und Jugendförderung sein, die Offene Kinder- und Jugendarbeit weiter zu entwickeln und die Kooperationen zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft und die Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger, Verbände und der Vereine zu festigen und fortzuführen.
Vor dem Hintergrund, dass die kommunalen und die freien Träger, sowohl für die gleiche Zielgruppe von jungen Menschen in Herzogenrath zuständig sind, als auch mit dem grundsätzlich gleichen Ziel, die Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen sicherstellen, wird es zukünftig die Aufgabe sein, die Angebote, Projekte und Maßnahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath weiterhin zu vernetzen und auszubauen.
Das Jugendamt wird diesen Prozess auf der Grundlage der gesetzlichen Planungs- und Steuerungsverantwortung, wie bisher in einer transparenten und dialogischen Art und Weise
mit allen Beteiligten und allen Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath koordinieren, begleiteten und moderieren.
Das Konzept kann der Anlage entnommen werden und wird durch die Verwaltung in der Jugendhilfeausschusssitzung an Hand konkreter Praxisbeispiele vorgestellt.
Die redaktionelle Fertigstellung und finale Gestaltung des Layouts für das Konzept wird die Verwaltung aus Zeitgründen nach den Sommerferien, im Anschluss an die Durchführung der Ferienspielangebote, abschließen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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