Sitzungsvorlage - V/2022/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 24.11.2020 gemäß der Fassung in Anlage ___ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 24.11.2020 gemäß der Fassung in Anlage ___ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 24.11.2020 gemäß der Fassung in Anlage ___.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Satzungsänderung ergeben sich aus der Vorlage V/2022/151 und sind abhängig davon, ob der Stadtrat Herzogenrath in seiner Sitzung am 09.06.2022 die Beschlussvorlage I oder II beschließt.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der in Vorlage V/2022/151 behandelten Anträge der Fraktionen zur Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich ist auch die Kinderfördersatzung zu ändern. Je nach Beschlussvorschlag ist § 29 Abs. 1 der Kinderfördersatzung anders zu formulieren, was dazu führt, dass je zwei Ausfertigungen der Kinderfördersatzung und der Änderungssatzung in der Anlage beigefügt sind. Es wird die Änderung der Kinderfördersatzung beschlossen, die die Beschlüsse der Vorlage V/2022/151 beinhaltet.

 

Darüber hinaus sind neben redaktionellen Änderungen folgende Änderungen zu beschließen:

 

-          Das erforderliche Führungszeugnis der Tagespflegeperson und der im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis darf nicht älter als drei Monate sein. (§ 7 Abs. 3 Kfs)

-          Die Anzahl der Unterrichtsstunden zur Qualitätssicherung wird von 15 auf 16 korrigiert. (§ 8 Abs. 2 Kfs)

-          Jeder Schließtag der Tagespflegestelle muss unmittelbar, also am betreffenden Tag, dem Jugendamt mitgeteilt werden.  (§ 9 Kfs)

-          Die Definition eines inklusiven Kindes erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinien des Landes. (§ 11 Abs. 3 Kfs)

-          Bisher war aufgrund der Definition von „Eltern“ nicht eindeutig, dass von Pflegeeltern für ihre Pflegekinder kein Beitrag erhoben wird. Dies wird nun nachgeholt. (§ 29 Abs. 7 Kfs)

 

Die Änderungen können im Einzelnen der Änderungssatzung entnommen werden.

 

Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.08.2022 in Kraft treten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kinderbildungsgesetz NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1:

Fassung der Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) zum Beschlussvorschlag I der Vorlage V/2022/151

 

Anlage 2:

Fassung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) - mit Anlagen zum Beschlussvorschlag I der Vorlage V/2022/151

 

Anlage 3:

Fassung der Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) zum Beschlussvorschlag II der Vorlage V/2022/151

 

Anlage 4:

Fassung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten und Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) - mit Anlagen zum Beschlussvorschlag II der Vorlage V/2022/151

 

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