Sitzungsvorlage - V/2022/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung und Beschlussfassung über die Spielplatzmaßnahmen im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2022
|
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524210 und 543147 im Produkt 0636620 insgesamt 52.000,00 € |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer I 1867 BEV 18 insgesamt 61.000,00 €. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Wetterlage musste die geplante Spielplatzbesichtigung am Samstag, 02.04.2022 kurzfristig abgesagt werden.
Am 03.05.2022 wurden die einzelnen, für die Spielplatzbesichtigung vorgesehenen Spielplätze sowie die umgesetzten Maßnahmen aus 2021 und die Maßnahmenplanung für 2022 im Rahmen einer Videokonferenz durch die Verwaltung mehreren Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Im Nachfolgenden werden die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Jahr 2021 sowie die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2022 erläutert.
Maßnahmenumsetzung 2021 (Anlage 1)
Im Haushaltsjahr 2021 standen für die laufende Unterhaltung der Spielplätze 40.000,00 € und für die Neuanschaffung von Spielgeräten insgesamt 62.500,00 € investive Finanzmittel zur Verfügung.
Gemäß der Beschlusslage vom 15.06.2021 (s. V/2021/297) sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden:
- Großspielanlage „Zum Pütz“ 8.330,00 €
- Großspielanlage „Floeßer Str.“ 20.468,00 €
- Großspielanlage „Schmiedstr.“ 7.140,00 €
- Großspielanlage „Buchkremer Str.“ 14.518,18 €
Des Weiteren wird bis zu den Sommerferien der Austausch von Kleinspielgeräten (nach Priorität) mit einem Kostenaufwand von insgesamt 12.043,82 € an folgenden Spielplätzen abgeschlossen:
An Speenbruch, Kircheichstr., Floeßer Str., Brachthäuser Str., Broichbachtal, Bergerstr., Im Hohnbusch, Friedenshof, Lerchenstr.
Für die Maßnahmenumsetzung im Jahr 2021 sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 62.500,00 € vollständig ausgeschöpft worden.
Maßnahmenplanung 2022 (Anlage 2)
Für das Haushaltsjahr 2022 stehen für die laufende Unterhaltung der Spielplätze 40.000,00 € und für die Neuanschaffung von Spielgeräten 61.000,00 € investive Finanzmittel und 12.000,00 € als GWG Mittel zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Jahr folgende Maßnahmen und Neuanschaffungen umzusetzen:
- Großspielanlage „Am Raubusch“ ca. 11.000,00 €
- Großspielanlage „Broichbachtal“ ca. 15.000,00 €
- Großspielanlage „Schulstraße“ ca. 9.300,00 €
- Großspielanlage „Bachstraße“ ca. 14.000,00 €
- Diverse Kleinspielgeräte ca. 11.700,00 €
Weitere Maßnahmen in 2022
Die Ertüchtigungen der Spielplätze an der Marie-Juchacz-Straße (s. V/2021/098) und der Kircheichstraße (s. V/2021/099) wurden gemäß der Beschlussfassung in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 18.02.2021 umgesetzt. Die offizielle Eröffnung des Spielplatzes an der Kircheichstraße erfolgte am 04.05.2022 und die offizielle Eröffnung des Spielplatzes an der Marie-Juchacz-Straße ist für den 27.07.2022 um 16:30 Uhr geplant.
Die Errichtung eines neuen Spielplatzes durch den Erschließungsträger in der Finkenstr. wurde – in Abstimmung mit der Verwaltung - umgesetzt. Die offizielle Eröffnung wird am 10.06.2022 um 16:30 Uhr stattfinden.
Des Weiteren konnten auf dem Spielplatz Edith-Stein-Str. ein Spielgerät und auf dem Spielplatz Carl-Hilt-Str. eine neue Schaukel sowie eine Jugendbank montiert werden. Diese wurden über Spenden der umliegenden Anwohner mit Unterstützung der Bürgerstiftung finanziert. Der bereits baufällige Unterstand auf dem Spielplatz Carl-Hilt-Str. musste aufgrund von Lärmbelästigungen durch junge Erwachsene zurückgebaut werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die frei gewordene Fläche auf dem Spielplatz Carl-Hilt-Str. durch die Aufstellung einer Bank-Tisch Kombination zu nutzen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
