Sitzungsvorlage - V/2009/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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10.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt aufgrund der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath vom 29.11.1977/16.10.1986, den Ehrenring der Stadt Herzogenrath am 10. September 2009 in einer Feierstunde an folgende Personen zu verleihen:
- Herrn Günter Backhaus
- Herrn Bruno Barth
- Herrn Bernd Simons
- Herrn Gerhard Guthörl.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 29.11.1977/16.10.1986 Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath erlassen.
Für die Verleihung des Ehrenringes kommt jeder Bürger/jede Bürgerin der Stadt Herzogenrath in Betracht, der/die sich um das Wohl der Stadt in besonderer Weise verdient gemacht hat. Bei Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen, die auf eine 25jährige ehrenamtliche Tätigkeit zurückblicken können, gilt diese Grundvoraussetzung als erfüllt. Beschlüsse über die Verleihung des Ehrenringes bedürfen einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. Der Ehrenring wird in einer Sondersitzung des Jahres verliehen, in dem das Ratsmitglied/der sachkundige Bürger seine 25jährige Tätigkeit vollendet hat.
Dass die Voraussetzungen der 25jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Ratsmitglied bzw. sachkundiger Bürger bei den Herren Backhaus, Barth, Simons und Guthörl erfüllt sind, kann den genauen Daten der beigefügten Anlage entnommen werden. Alle sind seit der Wahlzeit 1984/89 ununterbrochen im Rat bzw. als sachkundige Bürger tätig.
Die Verleihung der Ehrenringe soll in einer Sondersitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 10. September, 18.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Herzogenrath, stattfinden.
Rechtliche Grundlagen:
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Haushaltsmittel sind im Verwaltungshaushalt bereit gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,5 kB
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42 kB
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3
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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28,9 kB
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