Sitzungsvorlage - V/2022/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungsatzung hier: Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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Entscheidung
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03.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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09.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung:
Das neue Landeswassergesetz NRW ist am 18.05.2021 in Kraft getreten. Aus diesem Grund wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Muster-Satzung zur Abwasserbeseitigung herausgegeben. Die Muster-Satzung ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW) und der Kommunal Agentur NRW erstellt worden. Aufgrund von redaktionellen und rechtlichen Änderungen ist eine Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Herzogenrath notwendig. Die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung ist als Anlage 1+2 und die dazugehörige Synopse als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen wurden in der Synopse markiert.
Die bisher in dieser Satzung enthaltenen Angaben und Regeln zu abflusslosen Gruben wurden entfernt, da diese nun komplett in der Grundstücksentwässerungssatzung geregelt werden.
Neben den hauptsächlich genderkonformen Formulierungen wurden auch die rechtlichen Änderungen im Landeswassergesetz berücksichtigt. Dies sind unter anderem:
In § 1 Absatz 1 wurde zur Verdeutlichung und Klarstellung der Aufgaben der Stadt bei der Abwasserbeseitigung der Text der Mustersatzung übernommen, der bisher nicht enthalten war.
In § 6 Absatz 1 Ziffer 5 wurde ein Grundlagenverweis eingeführt, statt wie bisher den genauen Wert zu benennen, der einer regelmäßigen Prüfung und Änderung durch die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. unterliegt. Die Ziffern 18-20 wurden neu hinzugefügt. Absatz 8 war bisher nicht vorhanden und ist gemäß Mustersatzung übernommen.
§ 8 Absatz 3 enthält einen neuen Wert für die Maschenweite, der für das Tiefbauamt in Ordnung ist.
In § 12 Absatz 2 wurde eine Verpflichtung für Eigentümer aufgenommen, wonach sie Wartungsunterlagen für Anfragen vorhalten müssen. Dies erweitert die bisherige Regelung.
§ 13 Absatz 3 präzisiert die Sicherungspflicht des Eigentümers durch eine Rückstausicherung. Damit kann auch Schäden durch Starkregenereignisse vorgebeugt werden. In Absatz 7 wird der Einbau von Hebeanlagen näher geregelt.
In § 18 Absatz 3 werden nun die durch das Betretungsrecht der Stadt betroffenen Grundrechte einzeln benannt.
Bestandteil der Abwasserbeseitigungssatzung ist die Anlage 1 zu § 7 der Satzung. Die Anlage beinhaltet eine Auflistung von Schadstoffen, bei denen Grenzwerte vor der Einleitung zu beachten sind.
Im Vergleich zum bisherigen Anhang hat sich keine Änderung bei den Grenzwerten ergeben.
Durch die jetzt vorliegende Änderung der Satzung nutzt die Stadt Herzogenrath die Möglichkeit, diesen Anhang neu zu gestalten. Dem Beispiel anderer Gemeinden folgend, wird die Auflistung neu dargestellt und die jeweilige Basis (DIN-Norm o.ä.) des Grenzwerts genannt. Weiterhin wurden neue Werte aufgenommen (siehe Markierung in Anlage 2), die eventuell in Zukunft für die Stadt Herzogenrath eine Rolle spielen könnten. Auf die vorhandene Industrie hat die Erweiterung keine bekannten Auswirkungen, da diese Werte schon heute bei Vorhaben und Produktionen einzuhalten sind. Bei Bedarf sind Änderungen durch Befreiungen nach § 7 Absatz 2 der Satzung möglich.
Die neu gefasste Satzung wurde auch mit dem für Abwasser zuständigen Dezernenten des Wasserverbandes Eifel-Rur besprochen. Aus dortiger Sicht bestehen keine Einwände oder weiteren Forderungen bezüglich der vorgenommenen Anpassungen und Änderungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Gegen die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Herzogenrath bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlage 1 - Abwassersatzung
Anlage 2 - Anlage 1 zur Abwassersatzung
Anlage 3 - Synopse zur Abwassersatzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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278,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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484,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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534,7 kB
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