Sitzungsvorlage - V/2022/100-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überörtliche Prüfung der Stadt Herzogenrath durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat nimmt den überörtlichen Prüfungsbericht (Anlage 1) der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2021 und die Stellungnahme des Bürgermeisters sowie das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath übernimmt die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung und beschließt diese als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO NRW an die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde abzugeben.
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Feststellung und Empfehlungen des Berichtes unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung in den Fachausschüssen weiterzuverfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Gebühr für die Prüfung der gpaNRW lag bei 76.780,70 €.
Durch den Beschluss ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die bei der Umsetzung entstehenden finanziellen Auswirkungen können erst dann beziffert werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aufgabe der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden wird nach § 105 Abs. 1 GO NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) durchgeführt. Die überörtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob:
- bei der Haushaltswirtschaft der Gemeinden sowie ihrer Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten worden sind und
- die Gemeinde sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird.
Dies kann auf vergleichender Grundlage geschehen (§ 105 Abs. 3 GO NRW).
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfungsbericht festgehalten und dies der geprüften Stadt und der Aufsichtsbehörde zugesandt.
Den Prüfungsbericht und die Stellungnahmen zu den Feststellungen und den Empfehlungen des Berichtes legt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Nach der Beratung unterrichtet der Ausschuss den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen (§ 105 Abs. 6 GO NRW). Anschließend beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung über die gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen. Hierbei kann das Ergebnis der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss einbezogen werden (§ 105 Abs. 7 GO NRW).
Die überörtliche Prüfung der Stadt Herzogenrath wurde vom 21. Januar bis 28. Oktober 2021 durchgeführt.
Folgende Bereiche wurde überprüft:
• Finanzen
• Beteiligungen
• Hilfe zur Erziehung
• Bauaufsicht
• Vergabewesen
• interkommunale Zusammenarbeit
• Kennzahlenvergleich anhand des gpa-Kennzahlenset.
Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem Bericht zusammengefasst. Das Abschlussgespräch der Prüfung fand am 28. Oktober 2021 statt. Der endgültige Prüfungsbericht (Anlage 1) wurde am 07. Dezember 2021 zugesandt. Aufgrund des Umfangs des Berichtes (196 Seiten) wird auf einen Ausdruck für alle Ratsmitglieder verzichtet und der Bericht in Ratsinformationssystem hinterlegt. Ein gedrucktes Exemplar wurde den Fraktionen zugesandt.
Der Bürgermeister hat in der Anlage 2 Stellung zu den Feststellungen und den Empfehlungen der gpaNRW genommen.
In seiner Sitzung am 10. Mai 2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht der gpaNRW über die überörtlichen Prüfung vom Jahr 2021 und die von Bürgermeister abgegebenen Stellungnahmen zu den dort aufgeführten Feststellungen und Empfehlungen beraten.
Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat der Stadt Herzogenrath:
- den Prüfungsbericht und die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen,
- die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen als eigene Stellungnahme zu übernehmen und diese als Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde abzugeben,
- sowie die Festellungen und Empfehlungen im jeweiligen Fachausschuss weiterzuverfolgen.
Hinweis:
Der Prüfungsbericht wird durch die gpaNRW auf der Homepage veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen:
§ 105 Abs. 3,5, 6 und 7 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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604 kB
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