Dringlichkeitsentscheidung - V/2022/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

einen erheblichen außerplanmäßigen Aufwand eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. insgesamt 373.264,10€.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Bei den Kosten handelt es sich um Landeszuweisungen für Förderprojekte an den Schulen.

 

Die Projekte werden zu 100 % vom Land finanziert; die Mittel wurden bereits an die Stadt überwiesen und auf dem Sachkonto 414170 vereinnahmt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung ist somit zu 100% gewährleistet. Es kommt zu keiner Mehrbelastung für den Haushalt. Die zur Verfügung stehenden Landesmittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulen:

 

Für die Bildungsgutscheine:

 

GS Kämpchen

13.709,34 €

GS Kohlscheid-Mitte

12.420,37 €

GS Klinkheide

12.731,19 €

GS Pannesheide

7.221,01 €

KGS Straß

11.953,85 €

Regenbogenschule

22.596,06 €

GS Alt-Merkstein

14.442,40 €

DiBo

18.863,62 €

Gymnasium

66.789,38 €

Europaschule

66.367,14 €

Merian GE

54.902,48 €

KKS 

20.841,36 €

Summe

322.838,20 €

 

 

r das Helferprogramm für die OGS:

 

GS Kämpchen

8.163,90

GS Kohlscheid-Mitte

8.107,40

KGS Straß

8.823,50

Regenbogenschule

11.947,90

Regenbogen/Bierstraß

3.660,70

GS Alt-Merkstein

9.722,50

Summe

50.425,90

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Förderprogramms „Extra-Geld“ 343.445,00 € an Landesmitteln bewilligt.

 

Bei den „Extra-Geld“ handelt es sich um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite bei Schülerinnen und Schülern. Unter anderem werden darüber die Bildungsgutscheine ausgegeben bzw. abgerechnet.

 

Ein anteiliger Betrag in Höhe von 20.606,80 € wurde bereits im Haushaltsjahr 2021 über das Sachkonto 531882 an die Schulen ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 322.838,20 € ist im Jahr 2022 auszuzahlen; hierfür wurde  jedoch kein Haushaltsansatz eingeplant.

 

Im Rahmen des „Helferprogramms für die Ganztags- und Betreuungsangebote (Aufholen nach Corona)“ sind zudem zusätzlich Landeszuweisungen in Höhe von 50.425,90 € eingegangen.

 

Die außerplanmäßig benötigten Mittel betragen somit auf dem Sachkonto 531882 insgesamt 373.264,10 €. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe von dem Sachkonto 414170.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

 

 

 

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