Dringlichkeitsentscheidung - V/2022/141
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Weiterleitung von Landesmitteln; hier: NRW-Förderprogramm "Extra-Geld" und "Helferprogramm für die Ganztags-und Betreuungsangebote (Aufholen nach Corona)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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09.06.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Bei den Kosten handelt es sich um Landeszuweisungen für Förderprojekte an den Schulen.
Die Projekte werden zu 100 % vom Land finanziert; die Mittel wurden bereits an die Stadt überwiesen und auf dem Sachkonto 414170 vereinnahmt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung ist somit zu 100% gewährleistet. Es kommt zu keiner Mehrbelastung für den Haushalt. Die zur Verfügung stehenden Landesmittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulen:
Für die Bildungsgutscheine:
GS Kämpchen | 13.709,34 € |
GS Kohlscheid-Mitte | 12.420,37 € |
GS Klinkheide | 12.731,19 € |
GS Pannesheide | 7.221,01 € |
KGS Straß | 11.953,85 € |
Regenbogenschule | 22.596,06 € |
GS Alt-Merkstein | 14.442,40 € |
DiBo | 18.863,62 € |
Gymnasium | 66.789,38 € |
Europaschule | 66.367,14 € |
Merian GE | 54.902,48 € |
KKS | 20.841,36 € |
Summe | 322.838,20 € |
Für das „Helferprogramm für die OGS“:
GS Kämpchen | 8.163,90 € |
GS Kohlscheid-Mitte | 8.107,40 € |
KGS Straß | 8.823,50 € |
Regenbogenschule | 11.947,90 € |
Regenbogen/Bierstraß | 3.660,70 € |
GS Alt-Merkstein | 9.722,50 € |
Summe | 50.425,90 € |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Förderprogramms „Extra-Geld“ 343.445,00 € an Landesmitteln bewilligt.
Bei den „Extra-Geld“ handelt es sich um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite bei Schülerinnen und Schülern. Unter anderem werden darüber die Bildungsgutscheine ausgegeben bzw. abgerechnet.
Ein anteiliger Betrag in Höhe von 20.606,80 € wurde bereits im Haushaltsjahr 2021 über das Sachkonto 531882 an die Schulen ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 322.838,20 € ist im Jahr 2022 auszuzahlen; hierfür wurde jedoch kein Haushaltsansatz eingeplant.
Im Rahmen des „Helferprogramms für die Ganztags- und Betreuungsangebote (Aufholen nach Corona)“ sind zudem zusätzlich Landeszuweisungen in Höhe von 50.425,90 € eingegangen.
Die außerplanmäßig benötigten Mittel betragen somit auf dem Sachkonto 531882 insgesamt 373.264,10 €. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe von dem Sachkonto 414170.
