Sitzungsvorlage - V/2022/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den Beschlüssen zu den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im vierten Haushaltsvierteljahr 2021 sowie im ersten Haushaltsvierteljahr 2022 entstanden sind, zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Mehraufwendungen und auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Es handelt sich um Buchungsvorgänge, die keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2021 sowie der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro.

 

Im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2021 und im ersten Quartal des Haushaltsjahres 2022 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 Abs. 2 GO NRW;

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2021

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2022

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

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Anlagen

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