Sitzungsvorlage - V/2022/173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 20.05.2022 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:

 

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge

136.765.763,69 €

zzgl. Finanzerträge

3.344.314,52 €

abzgl. Ordentliche Aufwendungen

-146.852.463,02 €

abzgl. Finanzaufwendungen

-501.020,50 €

zzgl. Außerordentliche Erträge

4.686.156,35 €

Jahresfehlbetrag

-2.557.248,96 €

 

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 war bei Gesamterträgen von  143.986.000 € und Gesamtaufwendungen von 149.318.000 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 5.332.000 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 2.774.751,04 € vor.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem in Allris hinterlegten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Finanzrechnung 2021 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln

2.532.560,09 €

abzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

-2.768.661,91 €

zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln

1.550.740,37 €

Liquide Mittel

1.314.638,55 €

 

Die Haushaltsplanung 2021 sah einen Bestand an liquiden Mitteln i.H.v. -36.559,99 € vor. Es ergibt sich somit eine Verbesserung von 1.351.198,54 €.

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind von 27.195.391,62 € um 4.460.261,08 € auf nunmehr 31.655.652,70 € angestiegen.

 

 

C) Schlussbilanz

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 402.707.160,66 € ab und liegt damit 15.998.170,56 € über dem Wert des Vorjahres.

 

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

 

Eigenkapital zum 01.01.2021

124.914.053,28 €

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2021

-356,88 €

abzgl.Jahresfehlbetrag 2021

-2.557.248,96 €

Eigenkapital zum 31.12.2021

122.356.447,44 €

 

Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 95, 96, 101 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses wurde auf den vollständigen Ausdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

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Anlagen

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