Sitzungsvorlage - V/2022/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes der StädteRegion Aachen zur Kenntnis und begrüßt die Einvernehmenserklärung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

Eine Aufstellung der Kosten und Folgekosten kann an dieser Stelle noch nicht beziffert werden. Jedoch werden die anfallenden Kosten im Bereich des Rettungsdienstes über die Krankenkassen und Krankenkassenverbände refinanziert.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zunächst wird auf den als Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan hingewiesen.

 

 

I. Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes Nordrhein -Westfalen ( RettG NRW)  stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen, Rettungswagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.

 

Gem. § 12 Absätze 2 und 3 des RettG NRW ist den Trägern der Rettungswachen der Rettungsdienstbedarfsplan in der Entwurfsfassung zuzuleiten. Diese sind aufgefordert hierzu schriftlich Stellung zu beziehen. Im Anschluss hieran ist zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den Trägern einer Rettungswache einvernehmen zu erzielen.

 

Mit Schreiben vom 11.02.2022 übersandte die StädteRegion Aachen als Trägerin des Rettungsdienstes der Stadt Herzogenrath als Trägerin einer Rettungswache den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes.

 

Hierzu nahm die Stadt Herzogenrath mit Schreiben vom 22.03.2022 Stellung.

 

Mit Datum vom 13.04.2022 übersandte die StädteRegion Aachen eine Stellungnahme zu den im Schreiben vom 22.03.2022 aufgeworfenen Fragen. Es konnten alle Anliegen der Stadt Herzogenrath zur Zufriedenheit geklärt werden, bzw. die Anmerkungen und Anregungen wurden in den Rettungsdienstbedarfsplan weitestgehend integriert.

 

Insofern erklärte die Stadt Herzogenrath der StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 10.05.2022 gegenüber ihr Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan.

 

 

II. Inhalt des Rettungsdienstbedafsplanes

 

Die Stadt Herzogenrath hat bereits seit dem Jahre 2016 kontinuierlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Einsatzzahlen im Stadtgebiet Herzogenrath deutlich höher ausfallen, als sie mit einem Rettungswagen abzudecken sind.

 

Es war festzustellen, dass es viele rettungsdienstliche Einsätze durch andere Träger innerhalb des Stadtgebietes gegeben hat.

 

Hierzu hat das Fachamt recherchiert und der Politik im Jahre 2018 im Rahmen einer Präsentation durch den Amtsleiter des Amtes 37, Herrn Schwark, die Ergebnisse vorgestellt. Hieraus ging hervor, dass es einen deutlich höheren Bedarf an Rettungsmitteln im Stadtgebiet Herzogenrath gegeben hat, als bisher zur Verfügung stand. Eine Aufzählung aller Rettungstransporte im Jahr 2018 ergab für das Stadtgebiet Herzogenrath insgesamt (intern und extern) 4879 Transporte.

 

Weiterhin wurde seitens des Fachamtes immer wieder betont, dass die derzeit angewandte Hilfsfrist von 12 Minuten auf 8 Minuten zu reduzieren sei, da man sich nicht im ländlichen, sondern in einem innerstädtischen Raum befinde.

 

Seitens der Politik kam die Aufforderung, eine Überprüfung bzw. Klärung des höheren Bedarfs an Rettungsmitteln durch die StädteRegion Aachen vorzunehmen.

 

Nach mehreren Gesprächsterminen zwischen den Fachämtern der StädteRegion Aachen und der Stadt Herzogenrath zum Thema Vorhaltung von erforderlichen Rettungsmitteln und Hilfsfristen ist man seitens der StädteRegion Aachen, mit dem Entwurf des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes, diesen Erkenntnissen nachgekommen und hat die Anforderungen nunmehr städteregionsweit aktualisiert.

 

Anhand von wissenschaftlichen Auswertungen seitens der Städteregion Aachen für das Stadtgebiet Herzogenrath wurde errechnet, dass es tatsächlich zu deutlich mehr Einsätzen in der Vergangenheit kam und auch zukünftig damit zu rechnen sein wird, dass die Zahl der Rettungseinsätze steigt.

 

Gleichzeitig werden die Hilfsfristen in der gesamten Städteregionr die innerstädtischen Bereiche von 12 auf 8 Minuten festgesetzt.

 

Aus vorgenannten Gnden legt der Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Herzogenrath folgendes fest:

 

Zukünftig wird die Stadt Herzogenrath statt einem Rettungswagen nunmehr zwei Rettungswagen im 24 StundenDienst besetzen. Zusätzlich wird ein 16 Stunden Rettungswagen besetzt werden.

 

Die Stadt Herzogenrath wird dafür jedoch keinen Krankentransportwagen mehr besetzen. Dieser wird derzeit noch werktäglich von 07:30 bis 15:30 Uhr eingesetzt.

 

Der Krankentransport soll zukünftig zentral über eine Rettungswache für den Nord- Mitte und den Südkreis abgedeckt werden.

 

r Herzogenrath wurde festgelegt, dass zwei neue Rettungswachenstandorte einzurichten sind. Ein Standort wird in Merkstein und ein weiterer in Kohlscheid liegen, wobei in Kohlscheid ein Rettungswagen im 24 Stunden Dienst vorgehalten werden muss. Im Stadtteil Merkstein werden die beiden anderen Fahrzeuge stationiert. Von hier aus erfolgt auch die Abdeckung für das Gebiet Herzogenrath-Mitte.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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