Sitzungsvorlage - V/2022/181
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung; hier: Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Rahmen des Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche im Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 66.507,12 Euro zuzustimmen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 66.507,12 Euro zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Der außerplanmäßige Mittelbedarf im Sachkonto 531882 „Weiterleitung von Landeszuweisungen“ im Produkt 0636210 – Allg. Förderung junger Menschen – beträgt 66.507,12 Euro.
Die erforderliche Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in Höhe von 66.507,12 Euro im Sachkonto 414152 „Sonstige Landeszuweisungen“ im Produkt 0636210 – Allg. Förderung junger Menschen
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bund und Länder haben das gem. Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" aufgelegt. Die Mittel stehen zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen gem. §§ 11-13a SGB VIII zur Verfügung.
Der Stadt Herzogenrath wurden für das Haushaltsjahr 2022 Fördermittel aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von insgesamt 140.759,94 Euro bewilligt.
Die Verwaltung hat alle in Frage kommenden Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe über die Fördermöglichkeit informiert.
Nach Prüfung aller vorliegenden Förderanträge sind insgesamt 66.507,12 Euro der o. a. Landeszuweisung an die freien Träger weiterzuleiten.
Da im Haushaltsplan der Stadt Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2022 kein entsprechender Ansatz vorgesehen war, ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung unter dem Sachkonto 531882 „Weiterleitung von Landeszuweisungen“ im Produkt 0636210 – Allg. Förderung junger Menschen – in entsprechender Höhe erforderlich.
Eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 40.000,00 Euro wurde am 31.03.2022 durch den Stadtkämmerer bereits genehmigt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,6 kB
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