Sitzungsvorlage - V/2019/091-E04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis und lehnt diese, was den Vorschlag betrifft, einen Hundeauslauf in einem abgegrenzten Waldstück in Herzogenrath zur Verfügung zu stellen, ab.

 

Im Übrigen stimmt der Ausschuss der Bürgeranregung im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Hunde-Freilaufwiese auf dem Areal „An der Waidmühl“, wie von der Verwaltung im Sachverhalt als Variante 1 dargestellt.

 

Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Antragsteller mitzuteilen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Errichtung der Hundefreilaufwiese „An der Waidmühl“ ist bei der Variante 1 mit reinen Materialkosten in Höhe von ca. 24.798,50 Euro für eine notwendige Zaunanlage, Hinweisschilder, Sitzbänke und Abfallbehälter verbunden. Aufgrund der aktuellen Marktlage für Metallprodukte ist mit einer Preissteigerung von 10-15 % bis zur Auftragsvergabe zu rechnen.

 

Weiter ist mit laufenden Unterhaltungskosten in Höhe von 6.800,00 EUR/Jahr und Sachkosten in Höhe von 500,00 EUR/Jahr auszugehen

 

Als Vergleichsmaßstab ist mitzuteilen, dass die von der Stadt Herzogenrath eingenommene Hundesteuer pro Jahr zwischen 375,0 T€ und 390,0 T€ liegt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Thematik um einen Dauerbrenner bei den Bürgeranregungen und Bürgersprechstunden handelt, hält die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zur herzustellenden Bürgerzufriedenheit und Tiergesundheit für sehr gut vertretbar.

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

X

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 2165 ABH 06

 

Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig beantragt und bereitgestellt. Zur Deckung der benötigten Mittel werden Minderauszahlungen bei der Investitionsnummer I 2165 ABH 06 Umsetzung Digitalpakt Gymnasium herangezogen, ohne, dass sich Auswirkungen auf die dort hinterlegten Vorhaben ergeben.

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

28.520,00

Euro (inkl. ca. 15 % Kostensteigerung bis Auftragsvergabe).

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

28.520,00

500,00

500,00

500,00

Personalkosten

---

6.800,00

6.800,00

6.800,00

Finanzaufwand

---

2.852,00

2.852,00

2.852,00

Folgelasten gesamt:

---

10.152,00

10.152,00

10.152,00

Folgeerträge 

---

---

---

---

Folgelasten saldiert:

---

10.152,00

10.152,00

10.152,00

 

 

 Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement hat sich in seiner Sitzung am 03.05.2022 zuletzt mit dem Thema „Anlage von Hundefreilaufwiesen in Herzogenrath“ befasst und keinen Beschluss in der Sache gefasst, weil der Ausschuss im Vorfeld noch wichtige Fragen geklärt haben wollte. Zum genauen Sachverhalts wird auf die Beratungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. V/2019/091-E03 verwiesen.

 

Die Anfragen aus dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

  • Pachtkosten und Ausgang des Rechtsstreites:

 

Die jährliche Pacht für das Grundstück beträgt 179,68 €. Der Rechtsstreit wurde mit einem gerichtlichen Vergleich am 15.06.2021 beendet. Der beteiligte Hundeverein hat sich im Zuge dessen verpflichtet, das Grundstück bis spätestens 31.12.2021 zu räumen und an die Stadt zurückzugeben.

 

Gleichzeitig hat sich der Verein verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen Holzgebäudekonstruktionen bis zu diesem Zeitpunkt abzureißen und zu entfernen. Die Demontage der Holzkonstruktion ist bislang nicht erfolgt. Der Vergleich ist vollstreckbar.

 

  • Herrichtungskosten des Geländes:

 

Zur verkehrssicheren Einfriedung des Geländes ist eine 250 m lange Zaunanlage notwendig.

 

Zudem sind ein Zugangstor mit einer Breite von 250 – 300 cm (Unterhaltungsarbeiten) und ein fußläufiger Zugang geplant. Die Verwaltung hat die anfallenden Kosten für eine Einfriedung mittels Stabgitterzaun und Maschendrahtzaun ermittelt.

 

Wie der beigefügten Anlage entnommen werden kann, können 45 m der vorhandenen Zaunanlage auf dem Areal „An der Waidmühl“ übernommen werden. 80 m Zaun sind defekt und müssten zur Realisierung des Projektes zwangsläufig erneuert werden. Die übrigen 125 m der vorhandenen Zaunanlage sind lediglich 120 cm hoch. Seitens der Verwaltung wird aus Sicherheitsgründen der Austausch auch dieses Zaunes empfohlen.

 

Die ermittelten Herrichtungskosten in Höhe von 24.798,50 EUR setzen sich wie folgt zusammen:

 

Variante 1:

Komplette Einzäunung (250 lfm.) des Areals mit einem Stabgitterzaun 180 cm hoch:

 

Zaun, Flügeltor und Eingangstor, inklusive Montage:

18.098,50 EUR                                                               

Entsorgung alte Zaunelemente/Abfall/Öltanks:

     2.500,00 EUR                                                                   

Sitzbänke 4 Stück:    

     1.900,00 EUR                                                                                                                       

Hundetoiletten 4 Stück:

1.900,00 EUR                                                                                                                 

Hinweisschilder/Benutzerordnung:     

        400,00 EUR

 

Geschätzte Gesamtkosten Variante 1:

 

 24.798,50 EUR

 

Alternativ zu der Einfriedung des Geländes mittels eines Stabgitterzaunes bestünde auch folgende Ausstattungsmöglichkeit:

 

Variante 2:

Komplette Einzäunung (250 lfm) des Areals mit einem Maschendraht/Wildzaun 175 cm hoch:

 

Zaun, Flügeltor und Eingangstor, inklusive Montage:

15.665,29 EUR                                                               

Entsorgung alte Zaunelemente/Abfall/Öltanks:

     2.500,00 EUR                                                                   

Sitzbänke 4 Stück:    

     1.900,00 EUR                                                                                                                       

Hundetoiletten 4 Stück:

1.900,00 EUR                                                                                                                 

Hinweisschilder/Benutzerordnung:     

        400,00 EUR

 

Geschätzte Gesamtkosten Variante 2:

 

 22.365,29 EUR

 

Da die Kosten bei der Variante 2 mit einem Maschendrahtzaun nur unwesentlich geringer ausfallen, wird seitens der Verwaltung die Einfriedung mittels eines Stabgitterzaunes (Variante 1), auch aus Gründen der Folge- und Unterhaltungskosten, favorisiert.

 

Die Kosten für die Unterhaltung der Hundefreilaufwiese können zum jetzigen Planungsstand noch nicht exakt benannt werden.

 

Grundsätzlich besteht das Interesse seitens des Interdisziplinären Vereins für Mensch-Tier-Beziehungen e.V.  die Aufsicht und Kontrolle über die Hundefreilaufwiese zu terminierten Öffnungszeiten zu übernehmen.

 

Nach jetziger Sachlage belaufen sich demnach die Unterhaltungskosten auf regelmäßige Mäharbeiten sowie die wöchentliche Leerung und Entsorgung von Hundetoiletten und Abfallbehältern.

 

Die anfallenden Unterhaltungskosten liegen bei jährlich ca. 6.800,00 EUR. Darin enthalten sind ca. 15 Mähvorgänge pro Jahr, sowie eine zweimalige Leerung der Hundekotbehälter pro Woche.

 

Alle weiteren Unterhaltungskosten können nicht benannt werden, da diese nach Bedarf durchgeführt werden müssen (u.a. Behebung von Vandalismusschäden).

 

  • Möglicher Ausbau des Angebotes und Ausweitung auf Flächen in Herzogenrath- Mitte und Kohlscheid:

 

Die Verwaltung verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement vom 01.06.2021 (siehe auch Drucksachen-Nr. V/2019/E02). Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass auch mit Blick auf das politisch gewünschte Zusammenwachsen der Ortsteile im Jubiläumsjahr die Herrichtung nur einer Hundefreilaufwiese im Stadtgebiet verhältnismäßig ist und gegenüber dem aktuellen Zustand eine deutliche Verbesserung darstellt.

 

  • Sponsoring

 

In diversen Unternehmensbesuchen konnten durch den Bürgermeister erste Interessenbekundungen und Kontakte zu diesem Thema eingeholt werden, die bei Vertiefung der Gespräche Erfolgsaussichten haben.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Bundeswaldgesetz (BWaldG), Landesforstgesetz NRW (LFoG-NRW)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Darstellung der (Zaun-)Anlage;

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Anlagen

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