Sitzungsvorlage - V/2022/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt, die Aufhebung des Sperrvermerks der Investitionsmaßnahme I 2165 AZW 02 „Zuschuss Fenstersanierung ehem. GS Ruifer Straße“ und stimmt einem Zuschuss an den Ortsverein Herzogenrath AWO Aachen-Land e.V. wie nachfolgend beschrieben zu:

 

Zuschuss an den Ortsverein Herzogenrath AWO Aachen-Land e.V. mit dem Verwendungszweck „energetische Sanierung der Fensteranlage in der ehemaligen Grundschule Ruiferstraße“ i.H.v. 36.000,- €.

 

Für den Zuschuss erstellt die Verwaltung einen Zuwendungsbescheid.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

x 

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 2165 AZW 02 „Zuschuss Fenstersanierung ehem. GS Ruifer Straße“

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

36.000

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

Entfällt.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Schreiben vom 10.05.2022 beantragte der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. einen Zuschuss für die Renovierung der Räumlichkeiten des Ortsvereins Herzogenrath.

 

Der Ortsverein Herzogenrath Mitte betreibt die Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule in der Ruiferstraße 28. Diese Räumlichkeiten sind stark sanierungsbedürftig. Seitens des Ortsvereins sind folgende Sanierungsarbeiten geplant:

 

-          Fenstersanierung

-          Raumrenovierung

-          Austausch von Türen

-          Sanierung der Sanitäranlagen

-          Erneuerung des Außenbereichs

 

r die energetische Sanierung der Fenster des Gebäudes beantragt der Kreisverband AWO Aachen-Land e.V. für den Ortsverein Herzogenrath einen Zuschuss von 36.000,- €

 

Die Liegenschaft Ruiferstraße 28 ist im Besitz der Stadt Herzogenrath und wurde im Rahmen eines Erbpachtvertrages an die Arbeiterwohlfahrt übergeben. In diesem Vertrag verpflichtet sich die AWO, erforderliche Ausbesserungen und Erneuerungen unverzüglich vorzunehmen. 

 

Die finanziellen Mittel zur Gewährung des Zuschusses an den Ortsverein Herzogenrath wurden im Haushalt 2022 unter der Kontierung Investnummer I 2165 AZW 02 Sachkonto 191211, Kostenstelle 880000, Kostentger 0111140 in Höhe von 50.000,- € mit einem Sperrvermerk veranschlagt

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Wettbewerbsregistergesetz:

 

Anfrage gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz:

(bei Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € netto)

 

 

erfolgte.

 

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Gegen die Zuschussgewährung zur Sanierung der Fenster in Höhe von 36.000 € an die AWO Ortsverein Herzogenrath bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken. Die finanziellen Mittel stehen nach Aufhebung des Sperrvermerks im Sachkonto 191211, Kostenträger 0111140, Kostenstelle 880000 unter der Investitionsnummer I 2165 AZW 02 zur Verfügung.

 

Anlage/n:

Antrag auf Zuschuss Ortsverein Herzogenrath

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Anlagen

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