Sitzungsvorlage - V/2022/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 in Höhe von 140.000 € im Teilprodukt 0111130 – Grundstücksverwaltung - beim Sachkonto 529190 – Aufwendungen für die Erstellung von Konzepten, Gutachten u.ä – zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung und die Geschäftsführung der SEH GmbH & Co. KG haben zuletzt im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 05.05.2022 zur Entwicklung des Bockreiterzentrums berichtet.

 

Derzeit wird das Gebäude auf Altlastenbeeinträchtigungen der Bausubstanz und die Statik im Hinblick auf die angedachte Aufstockung des Gebäudes überprüft, um weitere Klarheit darüber zu erhalten, ob das vorgestellte Konzept in der Form umgesetzt werden kann. Die Ergebnisse hierzu werden in Kürze erwartet.

 

Weitere Planungsleistungen sollen jetzt vergeben werden, um möglichst frühzeitig eine Bauvoranfrage/-genehmigung einzureichen bzw. zu erhalten. Anschließend soll die Grundstücksübertragung auf die SEH erfolgen, die dann auch die weiteren Planungs-/Bauleistungen vergibt. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 170.000 € anfallen.

 

Die Stadt hat in 2020 eine Förderung zur Entwicklung des Bockreiterzentrums aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 100.000 € erhalten. Darüber hinaus hat die Stadt eine weitere Förderung in Höhe von 100.000 € aus Städtebaufördermitteln für die Stärkung der Innenstadt erhalten. Aufgrund des mit gleicher Zielsetzung noch laufenden InHK Herzogenrath-Mitte ist vorgesehen, diese Mittel für das Bockreiterzentrum umzuschichten. Ein entsprechender Umschichtungsantrag wurde bei der Bezirksregierung eingereicht. Eine positive Antwort wurde bereits anvisiert. 

 

Durch Umschichtung der Städtebaufördermittel werden die Konzeptstudie und die jetzigen Planungsleistungen für das Bockreiterzentrum mit 90 % gefördert. Formell ist jedoch der Beschluss über eine überplanmäßige Aufwendung notwendig, da im Teilprodukt 0111130 – Grundstücksverwaltung – im Sachkonto 529190 – Aufwendungen für die Erstellung von Konzepten, Gutachten u.ä. – im Haushaltsplan nur 60.000 € veranschlagt sind. Hiervon stehen noch 30.000 € zur Verfügung.

 

Der Ausgabeansatz für die Vergabe der Planungsleistungen ist somit um 140.000 € zu erhöhen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt einerseits durch Umschichtung von 50.000 € aus dem Sachkonto 529129 „Aufwendungen zur Erstellung von Konzepten, Gutachten u.ä“ im Produkt 1557110 Wirtschaftsförderung sowie in Höhe von 90.000 € aus höheren Gewerbesteuererträgen.

 

Rechtslage:

 

GO NRW, Haushaltssatzung

 

 

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