Sitzungsvorlage - V/2022/222
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand der Fahrgastunterstände und Neubeschaffung hier: Informationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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18.08.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, bei der Firma BIK TEC GmbH aus Hückelhoven einen neuen Fahrgastunterstand mit Grünbedachung inklusive Solar aus dem laufenden NVR-Förderprogramm in Höhe von 8.507,19 € zu beschaffen und in der Rolandstraße (ggü. Hausnummer 99) aufzubauen. Über die Folgekosten durch Pflege der Grünbedachung und des Solarpanels ist dem Ausschuss spätestens nach einem Jahr zu berichten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
x | im Finanzplan bei Investitionsnummern: I2166ABS07 , Kostenstelle: 630000, Sachkonto: 096201 (10.000 Euro) |
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Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 8.507,19 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
Die Folgekosten durch Pflege der Grünbedachung und des Solars sind mangels Erfahrungswerten noch unbekannt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
x | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Die mit Gründach versehenen Fahrgastunterstände reduzieren den CO2-Anteil in der Luft und schaffen Lebensräume u.a. für Bienen. Der Strom für die Beleuchtung der Wartehallen wird aus den Solarzellen gewonnen und in einer Batterie zwischengespeichert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1) Sachstand Zustand und Beschädigungen
Die Stadt Herzogenrath verfügt über circa 280 Fahrgastunterstände (FGU) an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Die meisten FGU wurden ab dem Ende der 90er Jahre errichtet. Die Instandhaltung und Reinigung dieser FGU obliegen einer extern beauftragen Firma, die im Gegenzug die Fläche der FGU zur Anbringung von Werbung (ca. 160 Werbeflächen vorhanden) nutzen darf. Zu den Aufgaben der Firma gehört es auch, Reinigungen vorzunehmen und Beschädigungen zu reparieren. Auf Grund des Alters der FGU sind aber Ersatzteile nur noch bedingt lieferbar. Weiterhin hat die Zahl der Vandalismusschäden an den FGU stark zugenommen. So wurden in diesem Jahr bis Mitte Juni bereits mehr als 50 Schadensmeldungen registriert. Am Häufigsten werden die Glasscheiben zerstört, manchmal auch direkt wieder nach Erneuerung. Alle Fälle werden bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Auf Grund der Häufigkeit der Beschädigungen kann auch die zeitnahe Reparatur der FGU zurzeit nicht immer gewährleistet werden.
Die Verwaltung steht im permanenten Kontakt mit der beauftragten Firma und unterstützt zeitnahe Lösungen. Auf Grund der geänderten Bedingungen im Werbebereich (z.B. Wegfall Zigaretten- und Alkoholwerbung), der verstreut liegenden FGU und den zugenommenen Beschädigungen ist die Verwaltung zurzeit in Klärung mit der Firma, wie die gemeinsame Zukunft ausgestaltet werden kann, ohne den laufenden Vertrag kündigen zu müssen. Die Kosten, die bei städtischer Pflege entstehen würden, sind nicht unerheblich und die Arbeiten können vom aktuellen Personal im Amt 67 nicht zusätzlich übernommen werden.
2) Neue FGU mit Gründach und Förderprogramm
Die Verwaltung wurde mit Vorlage V/2019/324 beauftragt, bestehende FGU auf ein Gründach umzurüsten oder/und neue FGU mit Gründach und Solar zu besorgen.
Eine direkte Umrüstung der bestehenden FGU ist auf Grund des Alters und der Spitzdachkonstruktion weder möglich, noch technisch sinnvoll, da z.B. keiner der bestehenden FGU die Bedingungen für die neue Dachtraglast erfüllt.
Weiterhin sollte aus ökologischen Gründen ein kompletter Austausch-Prozess in Herzogenrath gut überlegt sein, da die stehenden Modelle ihre Ressourcen bereits verbraucht haben und nicht nur die Neuherstellung von FGU, sondern auch die Austauschmaßnahmen Ressourcen benötigt. Seitens der Verwaltung wird daher der Vorschlag gemacht, dass neue FGU an Standorten ohne FGU errichtet werden sollten oder dort, wo das alte Modell irreparabel ist.
Im Rahmen einer Recherche der Verwaltung wurden im ersten Quartal 2022 Angebote eingeholt, wie teuer ein Standard-FGU mit Dachbegrünung und ggfls. Solar ist. Die Angebote belaufen sich dabei auf Preise zwischen 8.500 Euro bis 12.000 Euro (inkl. Mwst.) für 3 Meter breite Modelle ohne weiteres Zubehör. Dazu kommen dann noch die Kosten für Vorarbeiten am jeweiligen Standort (ca. 500 Euro für Strom und 1.500 Euro Baukosten netto).
Seitens des Nahverkehr Rheinland (NVR) wird ein Förderprogramm zur Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW angeboten, welches auch die FGU beinhaltet. Im Rahmen dieses Programms konnten sich Hersteller von FGU bewerben, deren Produkte dann zu einem vergünstigten Preis direkt ohne Ausschreibung bezogen werden können und die Kommunen sich die Anschaffung bis zu 90% fördern lassen können. Neben FGU werden auch Mobilstelen, Wegweiser und Hinweisschilder, sowie Fahrradboxen (Bike Hotel) angeboten.
Der geförderte FGU Typ PROGRESS hat die Standardgröße 3.956mm Breite x 1.600mm Tiefe x 2.650mm Höhe und kann so direkt ohne weitere Ausschreibung geordert werden. Kleine Anpassungen daran, wie z.B. eine größere Fahrplanvitrine sind möglich. Änderungen bei den Abmessungen sind nicht möglich.
Die meisten FGU im Stadtgebiet Herzogenrath haben andere kleinere Abmessungen – in der Regel 3m breit (siehe Bilderanlage). Die Fördermöglichkeiten des NVR dazu benötigen eine gesonderte Klärung.
Die Dach-Kassetten des neuen FGU PROGRESS sind mit Bimsstein befüllt. Dieser dient als Drainage und Wasserspeicherung. Die Körnung entspricht 4 bis 8 mm.
Details:
Wasserspeicherung: 20 Liter / m²
Gewicht: Trockengewicht: 42 – 46 kg/m². Mit voller Wasserspeicherung: 62 – 66 kg/m².
Bepflanzte Schicht: Mischung aus vulkanischen Gestein und einer organischen Substanz mit vorkultiviertem Sedum. Das Sedum ist unter anderem zusammengestellt aus Album, Spurium, Acre und Hispanicum, sowie Mesembrianthemum Cooperi.
Pflege und Bewässerung: Eine Bewässerung des Systems ist nicht notwendig. Es wird empfohlen das System 1 bis 2 x im Jahr zu kontrollieren und das Sedum zu schneiden. Klimaeffizienz/CO2-Wirksamkeit: Absorbierung von ca. 20-23 kg CO2 p.a. für eine begrünte Dachfläche einer 3-Feld-FGU.
Durch die integrierte Solarbeleuchtung entfällt der Feststromanschluss. Das Solarpanel (35 WP) versorgt eine Speicherbatterie (S12/17 H5), welche die Beleuchtungseinheiten (80 Lux) konstant versorgt. Der Hersteller der Batterie garantiert nach 5 Jahren Nutzung noch einen Speicherwert von mindestens 80%.
Dieser neue FGU kann mit Solarbeleuchtung (4.529 Euro netto) oder Feststromanschluss (4.206 Euro netto) erworben werden. Dazu kann noch eine Vitrine für Fahrgastinformationen gebucht werden (130 Euro netto). Da diese jedoch nur eine Größe von A2 aufweist, wird das größere Modell (470 Euro netto) nötig. Aufbau und Stromanschluss würden weitere 2.000 Euro netto brauchen. Nimmt man dieses Produkt, muss keine Ausschreibung erfolgen. Für anderen FGU-Größen, sowie integrierte Werbevitrinen, muss ein gesonderter Auftrag gefertigt und je nach Auftragshöhe eine Ausschreibung vorgenommen werden.
Um das Produkt kennenzulernen, wird empfohlen, es an einem neuen Standort aufzubauen.
3) FGU-Alternativen und Standorte
Die Fahrgastunterstände sind transparent zu gestalten, die Sichtbeziehung zwischen Haltestelle und Bus muss gewährleistet sein und ist entsprechend frei zu halten. Daher kann ein Fahrgastunterstand mit Gabionenwänden (wie Alsdorf, KuBiZ ) nur in Ausnahmefällen errichtet werden. Die gilt auch für aus Metall vollverkleidete FGU-Modelle.
Für die optimale Nutzung der Solareinheit und aus ökologischen Gründen sollten Standorte auf offener Fläche gefunden und dort die FGU neu aufgebaut werden. Auf Grund der vorgegebenen Größe des geförderten FGU eignet sich dafür nicht jede Stelle.
Vorschlag und Kosten:
Kosten | Vorschlag Rolandstraße Stadtauswärts gegenüber Haus 99A „Waldschänke“ - Neubau |
FGU Solar | 4.529,00 Euro netto |
große Fahrplanvitrine | 470,00 Euro netto |
voraussichtliche Baukosten | 1.500,00 Euro netto |
Zwischensumme | 6.499,00 Euro netto |
10% Aufschlag | 649,90 Euro netto |
Summe | 7.148,90 Euro netto |
Summe mit 19 % Mwst. | 8.507,19 Euro brutto |
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Von diesem Preis können bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch den NVR gefördert werden.
Rechtliche Grundlagen:
NVR-Förderprogramm https://www.nvr.de/infrastruktur-und-foerderprogramme/foerderprogramme/investitionsfoerderprogramm-des-nvr
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Vergabe des Fahrgastunterstandes mit Solar- und Gründach erfolgt ohne Ausschreibung, da nach Aussage des Fachamtes dies durch den Fördermittelgeber genehmigt ist und sich nicht förderschädlich auswirkt.
Ebenfalls ist eine Ausschreibung bei dem Betrag von ca. 9.000 € gemäß der Vergabeordnung nicht notwendig. Die vorgeschriebene Prüfung der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit erfolgte durch die Einholung von Preisangeboten im Vorfeld.
Haushaltsmittel stehen bis 10.000 € bei der Investitionsnummer I 2166ABS07 zur Verfügung. Die Förderzusage erfolgt lt. Fachamt erst nach der Beauftragung und kann bis zu 90 % betragen.
Gegen die Beauftragung BIK TEC GmbH aus Hückelhoven einen Fachgastunterstand mit Solar- und Gründdach in Höhe von 8.507,19 € zu liefern, bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
- Bilder-Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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482,1 kB
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