Dringlichkeitsentscheidung - V/2022/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb der Notunterkunft MZH Oststraße hier: Betreuungsvertrag mit dem DRK
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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23.08.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 533954 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 315.000 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten |
| 315.000 |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
| 315.000 |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise ist es notwendig, entsprechende Unterkünfte für die
aus der Ukraine geflüchteten Menschen bereit zu stellen.
Hierzu wurde neben der Bereitstellung der Mehrzweckhalle Oststraße auch die Turnhalle Geilenkirchener Straße hergerichtet werden.
Bis jetzt ist der Verwaltung gelungen, die geflüchteten Menschen in Privatunterkünften unter zu bringen bzw. Wohnungen anzumieten.
Aktuell ist abzusehen, dass für die weiteren Unterbringungen der Betrieb der MZH Oststraße notwendig wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Belegung der Halle Ende April 2022 begonnen werden muss.
Für die Herrichtung, Ausstattung und Betreibung (Betreuung, Catering) der Unterkunft soll ein externer Betreiber beauftragt werden.
Da der Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht bestimmt werden kann und um kurzfristig und flexibel reagieren zu können, bittet die Verwaltung, dem Abschluss des beigefügten Betreuungsvertrages mit dem DRK mit einer Laufzeit von drei Monaten zuzustimmen.
Auch das DRK ist mit dem Abschluss des Vertrages sehr flexibel und kann kurzfristig reagieren.
In diesen drei Monaten soll die Vergabe der Betreibung der Unterkunft in einer öffentlichen bzw. europaweiten Ausschreibung erfolgen.
Die für die Betreibung der MZH Oststraße erforderlichen erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben wurden durch den Stadtrat bereits gesondert genehmigt (vgl. V/2022/119).
Da die nächste geplante Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung erst am 23.08.2022 stattfindet, legt die Verwaltung den beigefügten Vertragsentwurf im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vor.
Rechtliche Grundlagen:
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung bestehen bzgl. der Vorgehensweise des Fachamtes hinsichtlich der Vergabe des Auftrages an das DRK und des Vertragsabschlusses keine Bedenken.
Die Haushaltsmittel stehen unter dem Aufwandskonto 533954 zur Verfügung.
Die Dringlichkeit nach § 60 GO wird durch das Fachamt damit begründet, dass die nächste Sitzung des Ausschusses für Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung erst am 23.08.2022 stattfindet, die Belegung der Notunterkunft bereits Ende April beginnt.
Anlage/n:
