Dringlichkeitsentscheidung - V/2022/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath; hier: Festlegung eines Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen (Objekt Postareal Albert-Steiner Str. 10 Verwaltungsgebäude 1. OG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Genehmigung
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23.08.2022
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Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anknüpfend an die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung vom 22.03.2022 zum Zustand und Renovierungsbedarf der städtischen Flüchtlingsunterkünfte und vor dem Hintergrund des aktuellen Zustroms insbesondere von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, hat die Verwaltung in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Liegenschaften im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer Eignung zur Unterbringung von schutzsuchenden Menschen besichtigt und geprüft.
Vor diesem Hintergrund wird nunmehr vorgeschlagen, das 1. OG des Postareals, Albert-Steiner-Str. 10 in Herzogenrath-Mitte, herzurichten und dort eine Unterbringungsmöglichkeit von bis zu 58 Personen zu schaffen. Die Liegenschaft befindet sich im städtischen Eigentum.
Für die Unterbringung stehen dort 11 Räume zu Verfügung, die in Abhängigkeit von unterschiedlichen Faktoren nutzbar sind. Die Planungen sehen die Nutzung einer Gemeinschaftsküche vor. Ausreichende Sanitärbereiche müssen geschaffen werden.
Die Kostenschätzungen zur Ertüchtigung der Liegenschaft für den genannten Zweck belaufen sich auf 134.000 Euro.
Im Vergleich zu anderen Liegenschaften mit ähnlicher Belegungsmöglichkeit liegen dort folgende Vorteile vor:
• bessere Bausubstanz, daher sind die Umbaukosten sicherer zu kalkulieren
• klarere Grundrisse mit mehr Optionen für die Unterbringung verschiedener Nutzergruppen
• höhere Anzahl an unterzubringenden Personen im Vergleich zu anderen Optionen
• brandschutztechnisch einfacher zu ertüchtigen
• eigene Immobilie, daher keine Mietkosten
• Lage zum Zentrum könnte zu weniger Konflikten führen als an anderen Standorten
Unter sozialen Gesichtspunkten bietet die Lage der Liegenschaft im Hinblick auf die Versorgung, Integration, Mobilität und soziale Kontakte optimale Voraussetzungen. Die Liegenschaft liegt im Zentrum, die Nahversorgung ist gesichert, unterschiedliche Angebote des ÖPNV sind fußläufig erreichbar. Außerdem bietet das angestrebte Quartiersprojekt die Chance, positive Impulse für die Integration zu setzen.
Die vorgeschlagene Lösung bietet bei einem nachlassenden Zuwanderungsstrom zudem die Möglichkeit, eine noch zu bestimmende Flüchtlingsunterkunft aufzugeben und diese ggf. einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die Entscheidung über Standorte von Flüchtlingsunterkünften unterliegt der Beschlussfassung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung.
Nach der Terminplanung für das Jahr 2022 ist die nächste Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung für den 23.08.2022 geplant.
Aufgrund des aktuellen Zustroms von Kriegsvertriebenen und die damit einhergehende Unterbringungsverpflichtung kann diese Entscheidung nicht bis dahin zurückgestellt werden. Die Entscheidung ist insoweit dringlich, so dass die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden muss.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz
