Sitzungsvorlage - V/2009/024-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu den jeweiligen Volks- und Stadtteilfesten in Herzogenrath.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Werbering Kohlscheid hatte für den 07.06.2009 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen eines erstmals durchzuführenden Kartoffelfestes beantragt.

 

An diesem Tag finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Der Gewerbeverein Herzogenrath musste für diesen seit vielen Jahren traditionellen Termin (1. Sonntag im Juni) einen neuen Termin suchen und hat gemeinsam mit dem Kuratorium Burg Rode e.V. das Burgfest auf den 14.06.2009 verschoben.

 

Aus diesem Grund hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.01.2009 dem Stadtrat mehrheitlich empfohlen, einen verkaufsoffenen Sonntag für diesen Termin nicht zu beschließen.

 

Mit Datum vom 29.01.2009 beantragt der Werbering Kohlscheid nunmehr, das Kartoffelfest am 17.05.2009 zu veranstalten und bittet, einen verkaufsoffenen Sonntag für diesen Tag festzusetzen.

Aus rechtlicher Sicht (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW, Ladenöffnungsgesetz NRW) bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 4 LÖG NRW

§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

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Anlage/n:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung i.d.F. vom 10.02.2009

 

 

 

 

 

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Anlagen

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