Dringlichkeitsentscheidung - V/2019/161-E05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

gem § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 in Höhe von 100.000 € im Produkt 0951110 - Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Geoinformationen - bei der Investitionsnummer I 22 61 AZW 01 „Kunstwerk Bahnbrücke Kleikstraße“ beim Sachkonto 191211 zu.

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat zuletzt in dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ) vom 10.02.2022 über die Entwicklungen zur Gestalterischen Aufwertung der Bahnbrücke informiert.

 

Zur Umsetzung der künstlerischen Arbeiten an den Bahnbrückenwiderlagern sowie den seitlichen Stützwänden im Rahmen der Maßnahme 1.15 Gestalterische Aufwertung Bahnbrücke Kleikstraße des Integrierten Handlungskonzepts Herzogenrath-Mitte, werden die Widerlager derzeit mit Hilfe eines speziellen Textilbetons gegen drückendes Wasser abgedichtet, um ein erneutes Entstehen von Salzausblühungen o.ä.  zu verhindern.

Die Beauftragung der bawax GmbH für die Textilbetonarbeiten an den Brückenwiderlagern erfolgte aufgrund des Beschlusses in dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 10.02.2022 (vgl. V/2019/161-E04).

 

Zunächst war nur eine Bearbeitung der Widerlager geplant, weshalb keine direkte Beauftragung für die gesamte Fläche erfolgte.

Begründung war seinerzeit, dass auf den großflächigen Darstellungen des Bahndammes lediglich eine Ausbesserung, Reinigung und Grundierung der vorhandenen Betonflächen als Mindestanforderung benannt wurde, um die Kosten im Rahmen zu halten. Nach Rücksprache mit dem ausführenden Büro Creative Stadt für die künstlerischen Tätigkeiten, sollen die problematischsten Stellen an den seitlichen Stützwänden nun doch einer Betonkosmetik unterzogen werden. Die seitlichen Stützwände erhalten jedoch keine Putzschicht aus Textilbeton, da das Kunstwerk an den Stützwänden mit Absicht weniger detailliert geplant ist und somit ein paar Unebenheiten und Salzausblühungen nicht weiter störend sind. Daher sollen nun großflächige Fehlstellen aufgestemmt und anschließend wieder reprofiliert werden, bevor eine Grundierung durch einen Malerbetrieb erfolgt.

Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich zum Zeitpunkt Sitzung des SWZ am 10.02.2022 auf ca. 271.108,39 € bei einem Ausgabenansatz von 190.000 €. Zum damaligen Zeitpunkt konnten keine exakten Angaben zu den zu erwartenden zusätzlichen vorbereitenden Maßnahmen gemacht werden, da nur Kostenschätzungen aus dem Jahre 2016 vorlagen (vgl. V/2019/161-E04).

Zwischenzeitlich liegen die Angebote der Betonkosmetik, Gerüstbauer und Grundierarbeiten vor. Mit den noch zu beauftragenden vorbereitenden Maßnahmen liegen die Gesamtkosten bei ca. 290.000 € und somit 6 % über den ursprünglich kalkulierten Gesamtkosten, was bei den derzeitigen Kostensteigerungen in der Baubranche ein ausgezeichnetes Ergebnis ist. Der SWZ wird in der Sitzung am 25.08.2022 über die geringfügige Kostensteigerung sowie die zusätzlichen Änderungen zur Beschlusslage vom 10.02.022 mündlich informiert werden.

Der Beschluss über eine überplanmäßige Aufwendung umfasst einen Kostenumfang von 100.000 €. Die Summe ergibt sich aus einer zu beauftragenden Betonkosmetik, einer Grundierung sowie einem Budget für weitere unvorhergesehene Ausgaben und Kostensteigerungen.

Der Ausgabenansatz für das Kunstwerk Bahnbrücke Kleikstraße ist um 100.000 € zu erhöhen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei dem Sachkonto 033111 „Allgemeiner Grunderwerb Grundstücke bei Wohnbauten“ im Produkt 0111130 Grundstücksverwaltung.

 

Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass aufgrund der Sommerferien weder eine rechtzeitige Einberufung Stadtrates noch des Haupt- und Finanzausschusses für eine Eilentscheidung i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW möglich ist. Die Aufträge für die vorbereitenden Maßnahmen, die jeweils unterhalb der Schwelle von 40.000 € liegen, müssen umgehend erteilt werden, damit das Büro Creative Stadt aus Berlin Ende August, spätestens Anfang September 2022 mit dem eigentlichen Kunstwerk beginnen kann.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW, Haushaltssatzung

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