Sitzungsvorlage - V/2020/436-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath die Aktualisierung des städtischen Straßen- und Wegekonzeptes, sowie die Regelung zur Bürgerbeteiligung gemäß § 8a Abs. 1 und 4 KAG NRW in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

Die in der Anlage „a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnah- men“ aufgeführten Maßnahmen sind im städtischen Straßenunterhaltung bzw. in den entsprechenden Haushaltsstellen berücksichtigt.

Die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen unter b) sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Herzogenrath enthalten.

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Emissionsminderungen durch deutliche Verbesserung der verkehrlichen Situation ist zu erwarten. Dadurch weniger Geräuschemissionen und weniger Abgase durch STOP and GO-Verkehr.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat nach Einführung des neuen § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) - „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ am 19.01.2021 (V/2020/436) in seiner Sitzung das erste Straßen- und Wegekonzept erlassen.

 

Da ein Teil der aufgeführten Arbeiten inzwischen erledigt ist und neue Projekte hinzugekommen sind, wird das Straßen- und Wegekonzept aktualisiert, was nach § 8a KAG Absatz 1 auch mindestens alle zwei Jahre erfolgen muss. Die neue Version ist als Anlage A beigefügt. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Ob die in Anlage A benannten Mnahmen auch durchgeführt werden, hängt von den jeweiligen Haushaltsmitteln ab, die noch nicht feststehen.

 

Das Land NRW stellt für in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von  Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“rdermittel zur Entlastung der Bürger bei Erhebung von KAG-Gebühren zur Verfügung. Die Fördermittelnnen durch die jeweilige Kommune erst beantragt werden, wenn der finale umlagefähige Aufwand feststeht (Bescheiderstellung). Weiterhin können nur KAG-Maßnahmen bezuschusst werden, die auf Basis eines vom kommunalen Gremium beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 und 2 KAG erfolgen. Daher erfolgt hier die Aktualisierung des Konzeptes, um die Antragsbedingungen, des aktuell bis zum 31.12.2024 laufenden Förderprogrammes zu erfüllen. Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, dass die Förderung von 50% auf 100% erhöht wird. Weiterhin hat die Regierung den Auftrag bekommen, bis zum 30.06.2022 eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die § 8 KAG dahingehend abändert, dass die bisherigen Beitragspflichtigen aus der Gebührenpflicht genommen werden und die Kommunen einen entsprechenden Finanzausgleich bekommen. Sofern die Gesetzesänderung kommt, kann zukünftig auf die Durchführung des KAG-Verfahrens bei Straßenausbaumaßnahmen verzichtet werden.

 

Gemäß § 8a Absatz 3 KAG muss für jede Straßenausbaumaßnahme eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt werden.  Die Stadt kann gemäß § 8a Absatz 4 davon absehen, wenn es sich um geringfügige Maßnahmen handelt. Dies empfiehlt sich nicht nur wegen möglicher Corona-Kontaktbeschränkungen, sondern auch für eine Beschleunigung des Beteiligungsverfahrens bei anstehenden KAG-Maßnahmen. Daher wird empfohlen, die in Anlage B festgehaltene Regelung zu beschließen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Kommunalabgabengesetz

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlage/n:

 

Anlage A - Straßen- und Wegekonzept der Stadt Herzogenrath

Anlage B – Alternatives Beteiligungsverfahren bei geringfügigen Maßnahmen

 

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Anlagen

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