Sitzungsvorlage - V/2022/018-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath mit sofortiger Wirkung folgende Ausschussbesetzungen:

 

 

  1.          Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

 

a)      Herr Dieter Gronowski für Herrn Thorsten Krings.

 

b)      Herr Hans Behle für Herrn Bert Lauscher.   

 

 

  1.          Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende

         Zusammenarbeit   

 

 Herr Thorsten Schlebusch für Herrn Dieter Gronowski.

 

 

  1.          Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

 Klima- und Umweltschutzausschuss

 Umlegungsausschuss

 

 Herr Hans Josef Behle für Herrn Thorsten Krings.

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Finanz. Auswirkung

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Thorsten Krings hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath mit Ablauf des 30.06.2022 verzichtet.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW).

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht hat. 

 

 

Zu 1 a) + 2.:

 

Auf die Anträge der CDU-Fraktion vom 23.06.2022 und vom 26.07.2022 wird verwiesen.  

 

 

Zu 1 b):

 

Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2022 wird verwiesen (siehe Markierung).

 

 

Zu 3.:

 

Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2022 wird verwiesen. 

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 40, 50, 58 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Zu 1 a) + 2.:

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.06.2022

 

Zu 1 b):

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2022 (siehe Markierung)

 

Zu 3.:

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2022

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Anlagen

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