Sitzungsvorlage - V/2022/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zahlung der Aufwandsentschädigung gem. der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Thorsten Krings, Mitglied der CDU-Fraktion, hat am 15.06.2022 mit Ablauf des 30.06.2022 auf sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.

 

Als Nachfolger rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW der in der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands als Listenbewerber aufgeführte  

 

 

Herr Hans Josef Behle

Weststraße 42, 52134 Herzogenrath

 

 

in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.

 

Herr Behle hat die auf sich entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 14.07.2022 eingegangen.

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wird der neue Stadtverordnete durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Das neue Ratsmitglied bekundet sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.

 

Die Verpflichtungsformel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ gesprochen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- §§ 36, 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz NRW  

- § 67 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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