Sitzungsvorlage - V/2022/197
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines neuen Ratsmitglieds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Genehmigung
|
|
|
30.08.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtverordnete Thorsten Krings, Mitglied der CDU-Fraktion, hat am 15.06.2022 mit Ablauf des 30.06.2022 auf sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.
Als Nachfolger rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW der in der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands als Listenbewerber aufgeführte
Herr Hans Josef Behle
Weststraße 42, 52134 Herzogenrath
in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.
Herr Behle hat die auf sich entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 14.07.2022 eingegangen.
Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wird der neue Stadtverordnete durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Das neue Ratsmitglied bekundet sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.
Die Verpflichtungsformel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ gesprochen werden.
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 36, 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz NRW
- § 67 GO NRW
