Dringlichkeitsentscheidung - V/2022/216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

erhebliche überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft sowie Tagespflege“ in Höhe von insgesamt 88.600,00 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Der überplanmäßige Mittelbedarf bei Produkt 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft sowie Tagespflege“ unter der Investitionsnummer I 2251 BUG 07 – B&G Kita Zellerstraße (KS 464060, SK 081101) beträgt 88.600,00 Euro.

 

Die erforderliche Deckung wird durch Einsparungen in Höhe von

 

  • 35.000,00 Euro im Produkt 0321810 unter der Inv.-Nr. I1840BUG50 (KS 280010, SK 081101) - Ersteinrichtung Gesamtschule Kohlscheid

 

  • 20.000,00 Euro im Produkt 0636620 unter der Inv.-Nr. I 1951 BUG 26 (KS 460020, SK 081101) - Einbauküche Kinder- und Jugendtreff Kohlscheid

 

  • 20.000,00 Euro im Produkt 0636620 unter der Inv.-Nr. I 1951 BUG 27 (KS 460020, SK 081101) - Einbauküche Kinder- und Jugendtreff Streiffelder Hof

 

  • 13.600,00 Euro im Produkt 0111140 unter der Inv.-Nr. I 1965 ABH 05 (KS 464060, SK 096101)

 

 

sichergestellt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Budget des A 51 – Jugendamt sind im Produkt 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft sowie Tagespflege“ für den Bau der neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtung in Kohlscheid (Zellerstraße) unter der Investitionsnummer I 2251 BUG 07 – B&G Kita Zellerstraße (KS 464060, SK 081101) investive Aufwendungen in Höhe von 75.000,00 Euro eingeplant.

 

Auf Grund gestiegener Material- und Transportkosten für die Ausstattung der neuen Kindertageseinrichtung Zellerstraße sowie der korrekten buchungstechnischen Zuordnung der Kosten für die Küchen der Kindertageseinrichtung ist eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung in Höhe von insgesamt 88.600,00 Euro erforderlich.

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

 

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