Sitzungsvorlage - V/2022/267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Haushaltsmittel 2022 für die Sanierung der Burg Rode vorzeitig, bereits vor Eigentumsübertragung, in Höhe von

 

150.000,- €

 

Freizugeben und dem Burgverein als Zuschuß zur Verfügung zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

x

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 2265 ABH 13, Sachkonto 191211, Kostenstelle 365000, Produkt 781800

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

150.000,-

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09.06.2022, Drucksachen-Nr.: V/2022/129 die Rückübertragung der Burg Rode vom Burg Rode Herzogenrath e.V. an die Stadt Herzogenrath beschlossen.

 

Die vertragliche Umschreibung ist derzeit in Bearbeitung.

 

Die Sanierungsmaßnahmen zur Bekämpfung des echten Hausschwamms müssen dringend fortgeführt werden, damit der Hausschwamm eingedämmt wird.

 

Hierzu ist es erforderlich die Dachrinnen zu sanieren, um weiteres Eindringen von Regenwasser in das Mauerwerk zu verhindern. Zudem sind die durchfeuchteten Wände weiter zu behandeln.

 

Es entstehen auch weitere laufende Kosten für die Gerüststellung.

 

Der Burg Rode Herzogenrath e.V. hat Fördermittel in Höhe von 84.100,- € aus dem Denkmalförderprogramm NRW bewilligt bekommen. Hierzu ist in gleicher Höhe der Eigenanteil aufzubringen, den der Burg Rode Herzogenrath e.V. nicht erbringen kann.

 

Daher ist die vorzeitige Mittelfreigabe dringend erforderlich.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit dem Beschluss soll dem Burg Rode Herzogenrath e. V. ein Zuschuss in Höhe von 150.000 €r die dringende Sanierung der Burg durch den Rat genehmigt werden.

 

Hierzu ist die Erhöhung der mit der Haushaltssatzung beschlossenen Investitionsnummer         I 1965 AZW 04 (Ansatz 1.000 €) notwendig. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung soll über die Investitionsnummer I 2265 ABH13 „Grundhafte Sanierung Burg Rode (bei Eigentumsübertragung)“ erfolgen und ist nach § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 9 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath durch den Rat zu beschließen.

 

Aufgrund der geplanten Übertragung der Burg an die Stadt Herzogenrath, ist sicherzustellen, dass der Zuschuss, der bis dahin nicht für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen ausgezahlt wurde, durch den Verein an die Stadt zurückzuzahlen ist. Zudem sollte auch aufgrund der erhaltenen rderung aus dem Denkmalförderprogramm NRW ein Verwendungsnachweis vom Verein gefordert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Notwendige Arbeiten an der Burg in 2022 (Auflistung der Maßnahmen, die dringend fortgeführt werden müssen, Aufstellung Architekturbüro Paulus)

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Anlagen

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