Sitzungsvorlage - V/2022/266
Grunddaten
- Betreff:
-
Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Gesamtschule Pestalozzistraßehier: Zustimmung zur Leistung erheblicher außerplanmäßiger investiver Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 65 - Hochbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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30.08.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
x | Fördermittel durch die Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 62.226,47 € sowie im Finanzplan bei Investitionsnummer I 1865 ABH 11 Planung Um- und Erweiterungsbau Grundschule Hauptstraße 17.773,53 € |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 80.000,- | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
x | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Durch die Installation der Photovoltaikanlage kann ein Großteil des Stromverbrauchs der Schule abgedeckt werden. Somit wird ein wichtiger Beitrag zur Treibhausminimierung und Entlastung des städtischen Haushalts geleistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 1. Juli 2021 hat der Landtag das neue Klimaschutzgesetz NRW vom 08. Juli 2021 beschlossen. Dieses legt neue Treibhausgasminderungsziele fest, für das Jahr 2030 ist eine Minderung um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vorgesehen, für das Jahr 2040 sind es minus 88 Prozent und im Jahr 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierbei ist ein ambitionierter Klimaschutz in Kommunen eine zentrale Voraussetzung, um diese Ziele erreichen zu können. Insofern stellt die Landesregierung auf der Grundlage des Beschlusses des Landtages NRW vom 29. Juni 2020, im Sinne einer Kompensation Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Kommune beträgt hierbei 62.226,47 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme bislang nicht im städtischen Haushalt berücksichtigt wurde.
Seitens der Verwaltung wurden diese Mittel für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Gesamtschule Pestalozzistraße beantragt und mit dem Schreiben vom 03.08.2022 bewilligt. Laut Förderbescheid muss die Maßnahme bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Damit die Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden kann, ist die Beauftragung eines Ing-Büros notwendig. Um die Fördersumme komplett in den Ausbau der Photovoltaikanlage investieren zu können, sind hier zusätzliche Mittel notwendig. Somit wird für die Gesamtmaßnahme die Einrichtung einer außerplanmäßigen Investitionshaushaltsstelle zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Gesamtschule Pestalozzistraße in Höhe von 80.000,- € beantragt.
Rechtliche Grundlagen:
./.
