Sitzungsvorlage - V/2022/213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Verwaltung zu beauftragen, für die Kosten der Schadensbehebung Fördermittel gemäß dem erstellten Wiederaufbauplan (WAP) zu beantragen.

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss, dass der Wiederaufbau der Brücke „Oststraße“ von der Stadt Herzogenrath und der Brücke „Fahrloch“ von der Stadt Würselen jeweils in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

x 

im Finanzplan bei Investitionsnummer I2266ABS05, Kostenstelle 630000, Sachkonto 096201 (Kosten für den Neubau Brücke Oststraße)

 

Die Gesamtausgabenr die Brücke belaufen sich auf circa  

500.000,00

Euro.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Durch die Wiederherstellung bzw. den Neubau der Brücken wird der Rad- und Fußgängerverkehr wieder ermöglicht und längere Ausweichrouten sind nicht mehr notwendig.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath war im Sommer 2021 von mehreren Starkregenereignissen betroffen. Dazu gehörten das lokale Starkregenereignis im Bereich Finkenrather Straße und Worm/Wildnis am 29.06.2021 und der Regen am 13./14.07.2021 im gesamten Stadtgebiet, die jeweils Schäden in größerer Höhe verursachten. Da das letztere Ereignis Auswirkungen in ganz Nordrhein-Westfalen hatte, hat die Landesregierung mit Wirkung vom 10.09.2021 ein Förderprogramm zur Beseitigung der Schäden erlassen. Damit können die Kommunen gemäß der Richtlinie „Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen“ in Höhe von bis zu 100% gegenüber dem Land NRW geltend machen. Dies gilt jedoch nur für Schäden, die dem Starkregen im Juli zuzuordnen sind.

Ersetzt werden durch das Förderprogramm Kosten, die durch die sofortige Schadensbehebung entstanden sind (z.B. Ufersicherung; Straßenwiederherstellung; Sicherungsarbeiten an Brücken etc.) und Kosten für noch ausstehende Maßnahmen, wie z.B. die Arbeiten an den beschädigten Brücken. Die Kosten für den Neubau der Brücke Oststraße betragen voraussichtlich 500.000,00 Euro und die Summe der getätigten Ausgaben zur sofortigen Schadensbehebung 133.682,00 Euro.

Alle bekannten Schadenskosten sind in dem beigefügten Wiederaufbauplan zusammengefasst, der vorab mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde. Nach Beschluss dieses Plans durch den Rat der Stadt Herzogenrath beantragt die Verwaltung die Erstattung der Kosten aus dem Förderprogramm. Ein Antrag für die Wiederaufbauhilfe ist bis zum 30.06.2023 möglich und wird innerhalb dieser Frist erfolgen.

 

Durch das Schadensereignis wurden auch mehrere Brücken entlang der Wurm beschädigt (Rad-/Fußgängerbrücke „Oststraße“ an der K1) bzw. zerstört (Fußgängerbrücke „Fahrloch“ Klinkheide). Die Brücke an der K1 wurde provisorisch instandgesetzt und die andere Brücke musste aus Sicherungsgründen vollständig abgerissen werden. Zu Zeit ist dieser Bereich weiträumig zu umgehen. Die Baumaßnahmen sind für das Jahr 2023 geplant. Planungen und Ausschreibungen haben bereits begonnen, da dies nicht fördermittelschädlich ist.

Da die Wurm in diesem Bereich die Grenzlinie zur Stadt Würselen ist, müssen Maßnahmen an den Brücken grundsätzlich zusammen geplant und durchgeführt werden. Die Gelder aus dem Förderprogramm kann jedoch nur eine Kommune geltend machen. Daher haben sich die beiden zuständigen Tiefbauämter vorab darauf verständigt, dass die Stadt Würselen allein die Wiederherstellung der Brücke „Fahrloch“ übernimmt und die Stadt Herzogenrath den Abriss und Neubau der Brücke „Oststraße“. Diese Beauftragung muss offiziell erfolgen, da sie gegenüber dem Fördermittelgeber nachweispflichtig ist. Dazu hat die Stadt Würselen nach Absprache mit dem dortigen Tiefbauamt einen Kooperationsvertrag vorbereitet, der in beiden Kommunen von den zuständigen Stellen unterzeichnet wird.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19755&vd_back=N716&sg=0&menu=1

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Wiederaufbauplan der Stadt Herzogenrath

Reduzieren

Anlagen

Loading...