Sitzungsvorlage - V/2008/044-E5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung Punkt 1 – 16, die Überplanung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes i.S. des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Überplanung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Die bereits angefallenen Planungskosten zur Erstellung der erforderlichen Gutachten, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Gutachten über die Versickerung von Niederschlagswasser sind von den Antragstellern zu übernehmen.

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2008 beschlossen, die Überplanung der Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 35 Abs. 6 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes einzuleiten. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren).

 

In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung der Überplanung der Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 35 Abs. 6 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes beschlossen.

 

Die Planunterlagen einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Erläuterungen haben in der Zeit vom 18.12.2008 bis einschließlich 23.01.2009 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2008 über die öffentliche Auslegung informiert.

 

Anregungen von Bürgern zum Bauleitplanverfahren sind nicht eingegangen. Insgesamt haben 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die aus diesem Beteiligungsverfahren resultierende Abwägung ist Anlage dieser Vorlage. Die vorliegende Abwägung umfasst gemäß Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 03.02.2009 nur die Bereiche Ortslage Worm, Kennziffer 1 und Ortslage Wefelen, Kennziffer 3. Aufgrund erneuter Abstimmungsbedarfe wird die Abwägung für den Bereich Ortslage Bierstraß, Kennziffer 2, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind unter Punkt 1 bis 16 zusammengefasst und jeweils mit einer Abwägung versehen. Das beiliegende Abwägungsmaterial ist Bestandteil dieser Vorlage.

 

Unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung Punkt 1 bis 16 ist aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss für die Überplanung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu fassen.

 

Die Überplanung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes ist sodann im Anschluss durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

Zusammenfassung und Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage

Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage

Satzungsexemplar Stand Jan. 2009

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Stand Okt. 2008

Gutachten über die Versickerung von Niederschlagswasser, Stand 03.11.2008

 

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Anlagen

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