Sitzungsvorlage - V/2021/484-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Betreuung in der Umgebung des Bahnhofs Herzogenrath und am Herzogenrather Weiher; Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.09.2021 (Eingang 21.09.2021) Abschluss der Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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15.11.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung (Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | x | nein |
Der Mehraufwand wird durch erhöhte Einnahmen im Budget des Dezernates I gedeckt.
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 30.031 | Euro. |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 und 2024 bereitzustellen.
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
| 14.849 | 15.182 |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
| 14.849 | 15.182 |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
| 14.849 | 15.182 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beratungsvorlage V/2021/484-E01 zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung am 23.08.2022 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass von Seiten der StädteRegion Aachen eine maximale Finanzierung von 85 % der Projektkosten – vorbehaltlich der Beschlussfassung der zuständigen städteregionalen Gremien – in Aussicht gestellt worden war.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Beratung am 14.09.2022 im städteregionalen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt sowie eine Beschlussfassung am 15.09.2022 im Städteregionsausschuss.
Im Ergebnis wurde von Seiten der StädteRegion beschlossen, dem diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) für eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren jährliche Projektkosten in Höhe von 85 % der Gesamtkosten aus städteregionalen Mitteln zu gewähren.
Dies erfolgte unter der Voraussetzung, dass von Seiten der Stadt 15 % der Gesamtkosten als Eigenanteil aufgebracht werden.
Bestandteil der Beschlussfassung im Städteregionsausschuss war ein aktualisiertes Konzept des DW im Hinblick auf die anfallenden bzw. erwarteten Personal- und Sachkosten im Vergleich zu dem am 22.03.2022 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beratenen Projektentwurf.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation wurde für das Jahr 2023 nunmehr mit einer Steigerung der Personal- und Sachkosten von 5 % (vorher 3%) und für 2024 mit Personalkostensteigerungen von 2 % und Sachkostensteigerungen von 3 % kalkuliert. Die Kostensteigerungen sind nachvollziehbar und führen 2023 zu städtischen Mehrkosten von 1.662 € und 2024 zu Mehrkosten von 1.495 €.
Vor diesem Hintergrund erhöht sich der städtische Eigenanteil in folgendem Umfang:
| Gesamtkosten [Euro] | Zuschuss StädteRegion [Euro] | Zuschuss Stadt [Euro] | Zuschuss (alt) [Euro] |
2023 | 98.999 | 84.150 | 14.849 | 13.000 |
2024 | 101.213 | 86.031 | 15.182 | 13.500 |
| 200.212 | 170.181 | 30.031 | 26.500 |
Bei den Projektkosten wurden darüber hinaus Einmalkosten von 1.250 € pro Jahr für Anschaffungskosten (Notebooks und Mobiltelefone) einbezogen, die bisher nicht berücksichtigt wurden (jährliche Erhöhung um 187,50€).
Eine inhaltliche Änderung/Anpassung des Konzeptentwurfs wurde im Vergleich zu der hier beratenen Fassung des Konzeptentwurfes nicht vorgenommen.
Das veränderte Konzept ist als Anlage 1 beigefügt.
Die erforderlichen Mittel wurden durch A 50 für den Haushaltsentwurf 2023 ff. angemeldet und müssen für den Haushalt 2023 ff durch den Rat zur Verfügung gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 41 Abs. 1 t) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung:
Unter der Voraussetzung, dass in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 die erforderlichen städtischen Mittel bereitgestellt werden, bestehen seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken gegen den Abschluss der Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk.
