Sitzungsvorlage - V/2022/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath; hier: Festlegung eines Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen (Objekt Bergerstrasse 14, 52134 Herzogenrath)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
|
Entscheidung
|
|
|
15.11.2022
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung stimmt der Nutzung des Objektes Bergerstrasse 14, 52134 Herzogenrath, zur Unterbringung von Flüchtlingen zu und trifft damit eine positive Standortentscheidung zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Herzogenrath-Mitte.
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anknüpfend an die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung vom 22.03.2022 zum Zustand und Renovierungsbedarf der städtischen Flüchtlingsunterkünfte und vor dem Hintergrund des aktuellen Zustroms insbesondere von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, hat die Verwaltung in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Liegenschaften im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer Eignung zur Unterbringung von schutzsuchenden Menschen besichtigt und geprüft.
Vor diesem Hintergrund wird nunmehr vorgeschlagen, das Objekt Bergerstrasse 14 in Herzogenrath-Mitte zu erwerben und herzurichten, um dort eine Unterbringungsmöglichkeit von bis zu 50 Personen zu schaffen. Die Liegenschaft soll erworben werden. Ein entsprechender Beschluss soll in der Sitzung des SWZ am 10.11.2022 – allerdings unter dem Vorbehalt der zustimmenden Standortentscheidung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung - gefasst werden.
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Hotelbetrieb mit einer Gesamtfläche von 639,12 qm (EG, OG, DG). Außerdem stehen 2 Wohnungen im linksseitig angrenzendem Gebäude zur Disposition.
Insgesamt stehen 14 Hotelzimmer mit einer durchschnittlichen Fläche von 11,56 – 13,97 qm (jeweils zzgl. Sanitärbereichen) zur Verfügung. Die Zimmer sind überwiegend mit Du/WC und Fernsehgeräten ausgestattet.
Im OG befindet sich ein „Personalraum“ von 30 qm sowie im DG „Personalräume“ von 17 qm und 42 qm.
Je nach Belegung könnten dort voraussichtlich 40 - 50 Personen untergebracht werden.
Damit wäre die Kapazität vergleichbar mit den Unterbringungsmöglichkeiten der Turnhalle Geilenkirchener Str. 532.
Der Unterhaltungszustand der Liegenschaft ist sehr gut.
Unter sozialen Gesichtspunkten bietet die Lage der Liegenschaft im Hinblick auf die Versorgung, Integration, Mobilität und soziale Kontakte optimale Voraussetzungen. Die Liegenschaft liegt im Zentrum, die Nahversorgung ist gesichert, unterschiedliche Angebote des ÖPNV sind fußläufig erreichbar.
Die vorgeschlagene Lösung bietet bei einem nachlassenden Zuwanderungsstrom zudem die Möglichkeit, eine noch zu bestimmende Flüchtlingsunterkunft aufzugeben und diese ggf. einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die Entscheidung über Standorte von Flüchtlingsunterkünften unterliegt der Beschlussfassung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz
