Sitzungsvorlage - V/2022/352
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Situation der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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15.11.2022
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Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Lediglich Sachstandsbericht
Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemeine Situation
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung über die Flüchtlingssituation in Herzogenrath berichtet. Letztmalig in der Ausschusssitzung am 23.08.2022. Insoweit wird hierauf Bezug genommen.
Die kriegerischen Handlungen zwischen Russland und der Ukraine gehen unvermindert weiter. Daher ist ein weiterer Flüchtlingsstrom, da sich auch die wirtschaftliche Lage immer mehr verschlimmert, nicht kalkulierbar.
Nach dem aktuellen Lagebericht sind über 1 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister erfasst. Hiervon über 280.000 Menschen allein in NRW. Die Dunkelziffer ist sicherlich weit höher.
In der Städteregion sind Stand 26.10.2022 rund 6718 Menschen aus der Ukraine angekommen. In der Stadt Aachen leben 4070 von ihnen und in den übrigen Kommunen zusammen 2648 Menschen. In Herzogenrath halten sich 470 Menschen auf.
Die geflüchteten Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz und gehörten bis zum 31.05.2022 hierdurch zum leistungsberechtigten Personenkreis des § 3 Nr. 3 a) Asylbewerberleistungsgesetzes.
Ab dem 01.06.2022 stehen aus der Ukraine geflüchteten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung (unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ersatzfiktionsbescheinigung) bei Erfüllen der sonstigen im Einzelnen im SGB II bzw. SGB XII geregelten Voraussetzungen grundsätzlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu (sog. Rechtskreiswechsel). In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf AsylbLG-Leistungen und demnach auch der Anspruch der Kommunen auf die FlüAG-Pauschale.
Die Registrierung erfolgt durch die Ausländerbehörde Aachen. Sobald die Registrierung erfolgt ist, wird die Fallabgabe mit dem Jobcenter vereinbart und die Kostenerstattung geregelt. 373 Personen wurde eine Aufenthaltserlaubnis durch das Ausländeramt ausgestellt. Inzwischen sind ca. 280 Personen zum Jobcenter gewechselt, 24 Personen erhalten Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Stand 31.10.2022).
Die Stadt Herzogenrath bleibt aber weiterhin für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig.
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Herzogenrath war seit Juni 2022 stagniert. Im August 2022 erfolgten dann wieder Zuweisungen von Flüchtlingen. In der Zeit von August – Oktober 2022 wurde der Stadt 127 Flüchtlinge zugewiesen.
Es ist aber auch vermehrt festzustellen, dass Flüchtlinge zurück in die Ukraine ziehen.
Fallzahlen Ukrainer Herzogenrath
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wieviel ukrainische Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen.
Hierbei sind Zahlfälle und Zählfälle zu unterscheiden.
Zahlfälle sind die Fälle, die nach dem FlüAG abrechnungsfähig sind und somit die FlüAG-Pauschale gezahlt wird.
Zählfälle werden auf die Zuweisungsquote für die Stadt Herzogenrath angerechnet.
| Leistungsbezug A 50 | Meldung BezReg für die FlüAG-Pauschale (Zahlfälle) | Gelistete Personen für Herzogenrath beim Ausländeramt Aachen (Zählfälle) |
28.02.2022 | 7 | 0 |
|
31.03.2022 | 166 | 166 | 209 |
30.04.2022 | 288 | 288 | 328 |
31.05.2022 | 325 | 325 | 373 |
30.06.2022 | 245 | 0 | 386 |
31.07.2022 | 210 | 0 | 379 |
02.08.2022 | 180 | 0 | 385 |
08.09.2022 | 233 | 0 | 429 |
29.09.2022 | 234 | 0 | 464 |
26.10.2022 | 204 | 0 | 482 |
Die Differenzen ergeben sich u.a. daraus, dass nicht alle beim Ausländeramt gelisteten Personen im Leistungsbezug des A 50 stehen. Es halten sich also auch ukrainische Flüchtlinge in Herzogenrath auf, die keine Leistungen nach AsylbLG erhalten. Durch den Rechtskreiswechsel beziehen inzwischen einige Personen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Seit Juni 2022 wird keine FlüAG-Pauschale für Ukrainer gefordert, sondern die Personen als Zählfälle gemeldet. Erst wenn der Status feststeht werden die FlüAG-Pauschlen sukzessive angefordert. |
Weiterhin wurden der Stadt Herzogenrath seit dem 01.01.2022 65 Flüchtlinge aus anderen Staaten (Irak, Nigeria, Afghanistan, Tadschikistan, Syrien, Türkei, Marokko, Albanien) und 14 Afghanische Ortskräfte zugewiesen.
Erfüllungsquote der Stadt Herzogenrath:
In der Stadt Herzogenrath liegt die Erfüllungsquote im Verhältnis zum Verteilungsschlüssel bei 96 % (Stand 28.10.22). Das bedeutet, dass die Stadt Herzogenrath bei einem Aufnahmesoll von 629 eine Unterdeckung von 24 Personen hat. Bislang fanden 605 Flüchtlinge in Herzogenrath Hilfe, davon wurden 250 Personen offiziell zugewiesen. Für die Stadt besteht eine Aufnahmeverpflichtung für 629 Personen, dann wäre die Quote von 100 % erfüllt.
Unterbringungsproblematik
Durch den Einsatz der Mitarbeiter im Sozialamt konnte die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge in von Privatpersonen angebotenem Wohnraum und in von der Stadt angemieteten Wohnungen erfolgen. Die Nutzung einer Turnhalle brauchte daher bis Ende August 2022 nicht vorgenommen werden.
Teilweise haben die Flüchtlinge bereits auch schon Wohnungen auf eigenem Namen angemietet.
Die Stadt Herzogenrath hat 20 Wohnungen angemietet. Die Mietverträge sind in der Regel auf ein Jahr befristet. Die Verwaltung wird die Verlängerung bzw. Kündigung der Mietverträge unter Einhaltung der Kündigungsfristen prüfen.
Durch die kurzfristigen und akuten Zuweisungen durch die Bezirksregierung mussten zum 29.08.2022 die Turnhalle Geilenkirchener Straße 532 und zum 22.09.2022 die Mehrzweckhalle Oststraße 55 in Betrieb genommen werden. Mit dem Betrieb und der Betreuung der Hallen wurde das Deutsche Rote Kreuz beauftragt.
Aktuell ist die TH Geilenkirchener Straße 532 mit 40 Personen voll belegt. In der Oststraße 55 befinden sich 19 Menschen (Soll: 50).
Flüchtlingsberatung und Ehrenamtliches Engagement
Keine Veränderung.
Finanzielle Zuwendungen
In der Bund- und Länderkonferenz im April 2022 wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen. Die Verteilung erfolgt anhand der aufgenommenen und an die Bezirksregierung gemeldeten Flüchtlinge.
Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 10.05.2022 wurde der Stadt Herzogenrath gemäß § 29 Haushaltsgesetz 2022 eine Zahlung in Höhe von 357.983,44 Euro als fachbezogene Pauschale bewilligt.
Die zweite Tranche in Höhe von 190.186,85 Euro wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2022 bewilligt.
Beide Tranchen wurden bereits vereinnahmt.
Die Auszahlung der dritte Tranche soll noch im Dezember 2022 erfolgen.
Zusätzlich erhielt die Stadt Herzogenrath für die tatsächlichen Zahlfälle aus der FlüAG-Pauschale pro Person/Monat 875,00 Euro bis zum 31.05.2022:
779 Personen x 875,00 Euro = 681.625,00 Euro.
Ab 01.06.22 erfolgte der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter bzw. Grusi / HZL. Da ein Wechsel nur Zug um Zug erfolgt, werden die ab 01.06.2022 anfallenden Asylkosten von diesen Trägern angefordert und erstattet. Auch kann es noch zu Nachzahlungen aus der FlüAG-Pauschale kommen. Diese werden aber im Einzelfall geprüft.
Für die Flüchtlinge aus der Ukraine sind für den Zeitraum Februar – August 2022 Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro entstanden. Zusätzlich sind bis jetzt Betreuungskosten für den Betrieb der Turnhallen durch das DRK von 360.000,00 Euro angefallen. Sonstige Kosten (u.a. für die Herrichtung von Wohnraum) müssen noch ermittelt werden.
Die angefallenen Krankenkosten können noch nicht beziffert werden. Hier ist jedoch schon festzustellen, dass höhere Kosten anfallen.
Rechtliche Grundlagen:
Flüchtlingsaufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz
