Sitzungsvorlage - V/2022/315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Bürgeranregung und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Verkehrserhebung im Bereich des Küppershofweg durchzuführen.

 

Sofern das ermittelte Verkehrsaufkommen das Ergebnis aus dem Jahren 2014 bestätigt, soll dem Antragsteller ohne erneutes Anhörungsverfahren der Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 14.04.2015 zur Kenntnis gegeben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 25.08.2022 wurde eine Bürgeranregung gem. §24 GO NRW gestellt, den Küppershofweg als Einbahnstraße (mit Ausnahmen) auszuweisen. Dies zu dem Zweck, die Verkehrssicherheit für Radfahrer, Fußgänger und spielende Kinder zu erhöhen. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist der Bürgeranregung zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verkehrssituation auf dem Küppershofweg bereits in den Jahren 2014 und 2015 ausführlich untersucht wurde, da zu dieser Zeit ebenfalls eine Bürgeranregung zur Einrichtung einer Einbahnstraße eingegangen ist. Im Rahmen der Prüfung wurden seitens der Verwaltung mehrere Ortstermine und eine Anhörung des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Landwirtschaftskammer NRW, der Polizei sowie der Stadt Aachen durchgeführt. Am 03.04.2014 hat zudem eine Besichtigung des Küppershofweg durch die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses stattgefunden. Der Vorgang wird unter der Drucksachen Nr. V/2014/089 geführt und ist im Allris-System einsehbar.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung hat es keine Veränderungen an den Gegebenheiten vor Ort gegeben, die eine erneute Anhörung der einzubeziehenden Behörden rechtfertigen. Der Antragssteller schlägt im Vergleich zum damaligen Beschwerdeführer eine Ausnahme für den Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr zur Befahrung der Einbahnstraße in Gegenrichtung vor. Diese ist jedoch aus rechtlichen Gründen nur für den Radverkehr (unter bestimmten Voraussetzungen) zulässig (VwV-StVO zu Zeichen 220 StVO).

 

Die Verwaltung schlägt vor, zur Erkundung der aktuellen Gegebenheiten eine vergleichende Verkehrsmessung durchzuführen. Sofern die Einschätzungen der Verwaltung sich bestätigen, soll keine erneute Prüfung bzw. Anhörung vorgenommen werden und dem Antragssteller der Beschluss des Bau- und Verkehrsausschuss zu dieser Thematik zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 24 GO NRW

VwV-StVO

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Bürgeranregung vom 25.08.2022 öffentlich

2. Bürgeranregung vom 25.08.2022 nichtöffentlich

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Anlagen

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