Sitzungsvorlage - V/2022/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Erkenntnisse aus den Reallaboren im Rahmen der Beteiligung am Linienfindungsverfahren vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Planungen zum Radschnellweg Euregio (RS4) sehen für die Routenvariante über Kohlscheid die Führungsform der Fahrradstraße in den betreffenden Abschnitten der Zellerstraße, der Straße Alte Bahn, der Raiffeisenstraße, der Feldstraße und der Mühlenstraße vor. In Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang. Kfz-Verkehr ist nur ausnahmsweise zugelassen, wenn dies mit einem Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen der Fahrradstraße angezeigt wird. Nach den „Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) kann die Fahrradstraße als Führungsform für den RS4 nur eingesetzt werden, wenn die Kfz-Belastung im Querschnitt max. 2.500 Kfz/Tag beträgt. Dieser Grenzwert wird im Bestand teilweise überschritten.

 

In den im Sommer durchgeführten Reallaboren in Kohlscheid wurden verschiedene verkehrstechnische Maßnahmen geprüft, um sowohl die allgemeinen verkehrlichen Effekte/Auswirkungen im Umfeld der Maßnahme als auch die künftige Eignung des Straßenabschnittes als Fahrradstraße zu erkunden. Die Verkehrsversuche fanden dabei an der Feuerwache Kohlscheid (Phase 1) und auf der Raiffeisen- sowie Mühlenstraße (Phasen 2.1 und 2.2) statt.

 

Die Ergebnisse der Verkehrszählungen können der Anlage 1 und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Anlage 2 entnommen werden.

 

Phase 1: Vollsperrung Feuerwache

 

Die Vollsperrung der Straßenverbindung zwischen der Alten Bahn und der Ebertstraße vor der Feuerwache hat zu einer Abnahme des Kfz-Verkehrs auf den Straßen „Alte Bahn“ und „Am Ehrenmal“ geführt. Der Kfz-Verkehr auf der Einsteinstraße (L 244) hat hingegen zugenommen, sodass eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf diese Achse angenommen werden kann.

Die Verkehrsbelastung der Alten Bahn reduzierte sich im Zeitraum der Phase 1 um 280 Kfz/24h auf 2530 Kfz/24h und liegt damit lediglich knapp über dem Grenzwert von 2.500 Kfz/24h, welcher für die Verträglichkeit zwischen dem Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr relevant ist. Die Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Einsteinstraße um 1420 Kfz/24h wird als verträglich erachtet, da es sich hierbei um eine Hauptverkehrsstraße handelt.

Zu dieser Sperrmaßnahme ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme eingegangen, womit grundsätzlich von einer Akzeptanz der Maßnahme ausgegangen werden kann.

 

Phase 2.1: Teilsperrung Raiffeisen- und Mühlenstraße

 

Die Einführung von Einbahnstraßen auf beiden Straßen hat zu einer deutlichen Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf diesen Straßen geführt. Ausweichverkehre konnten infolgedessen vorwiegend auf der Raffael-, Menzel- und Forensberger Straße angetroffen werden. Aus diesem Bereich kam auch die Resonanz über die Stellungnahmen, dass das Verkehrsaufkommen zugenommen hätte. Dieser Bereich ist insbesondere im Hinblick auf die nahegelegene Kindertagesstätte und Grundschule als besonders sensibel einzustufen.

In den Ausweichstrecken ist das Verkehrsaufkommen gestiegen, insgesamt liegen diese aber nach wie vor im Bereich, der entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (FGSV, 2006) für Straßen dieses Typs (Wohnwege bzw. Wohnstraßen) als verträglich angesehen wird.

 

Phase 2.2: Vollsperrung Raiffeisen- und Mühlenstraße

 

Mit dem Umbau der Sperrungen beider Straßen zur Vollsperrung hat sich das Bild aus Phase 2.1 bestätigt. Ausweichverkehre sind nun auf den o. g. Straßen auch in der Gegenrichtung erkennbar. Diese bleiben jedoch weiterhin in den genannten Grenzen für Wohnwege bzw. Wohnstraßen.

Zusätzlich ist es in dieser Phase auch vermehrt zu Beschwerden bezüglich des Lkw-Verkehrs gekommen. Gewerbetreibende der Mühlenstraße weisen darauf hin, dass sie regelmäßig mittels Sattelzügen beliefert werden und diesen die Befahrung der Menzelstraße nur schwer möglich ist. Für die Gewerbetreibenden auf der Raiffeisenstraße fehlt insbesondere eine Wendemöglichkeit für anliefernde Lkw.

Allgemein wird vor allem die verschlechterte Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe und der Roermonder Straße auf der einen Seite und Klinkheide auf der anderen Seite bemängelt. Weitere Kritikpunkte können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erkenntnisse aus den Reallaboren innerhalb der Planungsgruppe mit Straßen.NRW, der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen weiter zu untersuchen und in das Linienfindungsverfahren einfließen zu lassen.

Sollte das Verfahren mit dem Variantenvergleich der laufenden Voruntersuchung und der Linienfindung zu der Erkenntnis kommen, dass der Korridor über die Alte Bahn als gewählte Linie behandelt werden soll, wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe prüfen, welche Maßnahmen oder kleinräumigen Anpassungen an der Trasse im Zuge der anschließenden Entwurfsplanung vorgenommen werden können, um eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Dabei soll das zu erstellende Gesamtverkehrskonzept Kohlscheid Berücksichtigung finden und der Werbering Kohlscheid e. V. sowie der Verein Kohlscheider Bürger e. V., welche sich bereits während der Durchführung der Reallabore eingebracht haben, mit angehört werden.

 

 

Grundsätzlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass langfristig im Hinblick auf den Klimawandel und die infolgedessen beschlossene freiwillige Verpflichtung der Stadt Herzogenrath zur Klima- und Umweltneutralität bis 2030 Veränderungen im Mobilitätsverhalten erforderlich sind. Eine Reduzierung und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den Radverkehr und andere Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist hierzu unausweichlich. Neben diesem kommunalen Beschluss schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) eine Halbierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2030 (in Bezug auf das Basisjahr 1990) vor.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Auswertung der Verkehrserhebungen

2. Auswertung der Stellungnahmen

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Anlagen

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