Sitzungsvorlage - V/2022/333
Grunddaten
- Betreff:
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Kurzfristiger Ausbau einer Radvorrangroute von Klinkheide nach Berensberg hier: Bürgeranregung gem. §24 GO NRW vom 16.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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03.11.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Durch die Ertüchtigung von vorhandener Radinfrastruktur wird der Radverkehr sowie der Umstieg auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes gefördert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 16.08.2022 wurde eine Bürgeranregung gem. §24 GO NRW gestellt, einen kurzfristigen Ausbau einer Radvorrangroute von Klinkheide nach Berensberg vorzunehmen. Dies zu dem Zweck, den innerörtlichen Radverkehr in Kohlscheid zu fördern und auszubauen sowie eine Verlagerung des Pendlerverkehrs nach Aachen herbeizuführen. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist der Bürgeranregung zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.
Die Verwaltung erkennt ebenfalls den Bedarf einer komfortablen Radverkehrsinfrastruktur von Berensberg nach Kämpchen und im Anschluss weiter durch Kohlscheid. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass für den überwiegenden Teil der geforderten Radvorrangroute bereits Planungen bestehen diese als qualitativ hochwertige Radverkehrsverbindung auszubauen. Die verschiedenen Abschnitte werden nachfolgend separiert betrachtet:
Abschnitt 1: Klinkheide (Nr. 1 – 3)
Die vorgeschlagene Linienführung ab der Nordstraße über die Rembrandtstraße zur Raiffeisenstraße verläuft durchgängig durch Tempo-30-Zonen, welche eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn bereits verträglich ermöglichen. Darüber hinaus ist kein nennenswertes Radverkehrsaufkommen bekannt, welches die Einrichtung einer Fahrradstraße in diesem Bereich rechtfertigt.
Abschnitt 2: Alte Bahn (Nr. 4-13)
Der daran anschließende Abschnitt über die Alte Bahn und die Kämpchenstraße entspricht der Vorzugslinie des Radschnellwegs RS4, wie sie in der Machbarkeitsstudie erarbeitet wurde. Ob der Radschnellweg auf dieser Linie umgesetzt wird oder über eine andere Strecke, wird erst in dem Linienfindungsverfahren festgestellt, welches voraussichtlich in diesem Winter beginnt.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb als Baulastträger des Radschnellwegs könne zwar eine Bauvorleistung durch die Stadt erfolgen, diese müsse jedoch dem Standard eines Radschnellwegs entsprechen. Sollte die Linie des Radschnellwegs jedoch beispielsweise über Bank führen, so wäre ein Ausbau als Radschnellweg über die Alte Bahn als überdimensioniert zu bewerten, sodass neben der fehlenden Grundlage für eine Kostenübernahme durch Straßen.NRW auch die Förderfähigkeit der Verkehrsanlage in Frage gestellt werden muss. Bevor Handlungen in diesem Bereich durch die Stadt Herzogenrath durchgeführt werden können, sollte daher in jedem Fall das Ergebnis des Linienfindungsverfahrens abgewartet werden.
Abschnitt 3: Kämpchen – Rumpen – Berensberg (Nr. 14-18)
Der Ausbau der Radinfrastruktur entlang der L 244 zwischen Berensberg und der Bushaltestelle „Rumpen Schule“ hin zu einer qualitativ-hochwertigeren Radverbindung wird derzeit von Straßen.NRW geplant. Mit einer Umsetzung ist hier bereits 2023 oder 2024 zu rechnen. Der vorhandene gemeinsame Rad-/Gehweg soll auf eine Breite von 3,00 m ausgebaut werden und die Führung über die kreuzenden Straßen umgestaltet werden. Im Rahmen dieses Ausbaus soll seitens der Stadt ebenfalls eine Ertüchtigung des Dornkaulweges zwischen Rumpener Straße und Kämpchenstraße erfolgen, um diese Relation für den Radverkehr zu attraktivieren.
Bereits heute ist der Dornkaulweg Bestandteil des ausgeschilderten Freizeit-Radroutennetzes und wird auch im Alltagsradverkehr als Radverbindung intensiv genutzt. Auf diesem Streckenabschnitt ist ein „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger frei“ angeordnet. Aus Richtung Kämpchenstraße wird ab dem Hof dieses durch das „Verbot der Einfahrt“ noch verschärft, um eine „Durchfahrt“ für Kraftfahrzeuge Richtung Rumpener Straße zu untersagen. Der Dornkaulweg verfügt aktuell über einen 3,00m breiten asphaltierten Fahrbereich mit beidseitig angeordneten Banketten von je rd. 0,70m Breite. Längere Abschnitte befinden sich darüber hinaus in einem Einschnitt mit Entwässerungen in das Bankett.
Die aktuelle Fahrbahndecke des Wirtschaftsweges weist zwischenzeitlich, nicht zuletzt durch den landschaftlichen Verkehr, einige Mängel auf, die jedoch keine Unfallgefahr darstellen. In den nächsten Monaten werden nach Auskunft des Fachamtes im Zuge von Straßenunterhaltungsarbeiten entsprechende Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Fahrbahnzustandes in Teilabschnitten durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 24 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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