Sitzungsvorlage - V/2022/051-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Kosten für die Erkundung des Luftschutzstollens in Höhe von ca. 10.000 Euro.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf die Situation und die Nutzung des Spielplatzes in Pannesheide an der Kirche St. Barbara wurde die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses beauftragt, den Eigentümer zu bitten die Kosten einer Sanierung zu ermitteln und die Fläche wieder soweit herrichten zu lassen, dass diese als Spielplatz genutzt werden kann. Für den Fall, dass der Verpächter dieser Bitte nicht nachkommt, wurde die Verwaltung beauftragt, im Unterbezirk 9.1 eine alternative Fläche zu suchen und dort gegebenenfalls einen Spielplatz zu errichten. (Es wird auf die Ausführungen in der Vorlage V/2022/051 sowie in der Niederschrift verwiesen).

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Kirche als Eigentümerin des Grundstückes nicht bereit ist, in die Sanierung der Fläche bzw. des Luftschutzstollens zu investieren. Ebenfalls stehen aus Sicht der Verwaltung keine Alternativgrundstücke in dem Unterbezirk 9.1 zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund der sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Stadt Herzogenrath hat sich die Verwaltung dazu entschieden, dass entstandene Loch auf dem Spielplatz zunächst mit Beton zu verfüllen. Dadurch konnte der Spielplatz grundsätzlich wieder freigegeben werden, jedoch ohne Nutzung der in diesem Bereich befindlichen Seilbahn.

 

Bis zum Beginn der nächsten Spielplatzsaison soll, neben der Beobachtung der Oberfläche im Hinblick auf weitere Absenkungen, ein Ingenieurbüro mit der örtlichen Erkundung des unter der Geländeoberkante liegenden Luftschutzstollens beauftragt werden. Ausgehend von diesen Ergebnissen wird dann entschieden, ob und ggfls. welche weiteren Maßnahmen zur Nutzung des Spielplatzes bzw. der Seilbahn erforderlich sind/werden.

 

Darüber hinaus muss ein Querträger der Seilbahn Instand gesetzt werden, da dieser durch die Bodenabsenkung beschädigt worden ist.

 

Des Weiteren musste die Verwaltung im September aus Sicherheitsgründen auf dem Spielplatz die Kletternetzpyramide sperren, da sich an einigen Stellen die Metalllitzen aufgedreht haben. Auf Grund nicht mehr zur Verfügung stehender Finanzmittel kann eine Instandsetzung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen.

 

Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses weiter über den Sachstand informieren.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt  zu erhalten und zu schaffen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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