Sitzungsvorlage - V/2022/361

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kinderschutz ist bereits im Grundgesetz verankert und wird in diversen Bundes- und Landesgesetzen konkretisiert.

 

In den individuellen Konzepten der städtischen Kindertageseinrichtungen ist der Kinderschutz bereits ein fester Bestandteil. Um den Kinderschutz noch besser gewährleisten zu können und konkrete (präventive) Maßnahmen festzulegen, wird im § 45 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) vorgeschrieben, dass die Kindertageseinrichtungen ein Konzept zum Kinderschutz aufstellen müssen. § 11 Abs. 1 Landeskinderschutzgesetz NRW schreibt ebenfalls vor, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt entwickeln, anwenden und laufend überprüfen müssen.

Das Schutzkonzept ist ebenfalls Bestandteil der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtungen.

 

Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen und des grundsätzlichen Verständnisses für den Kinderschutz wurden die bisher schon praktizierten Maßnahmen in einem institutionellen Schutzkonzept für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Herzogenrath festgeschrieben.

 

Das Schutzkonzept beinhaltet für alle städtischen Kindertageseinrichtungen die gleichen Vorgaben und Maßnahmen. Lediglich die Ausführungen zur Gefährdungsanalyse werden für jede Kindertageseinrichtung als individuelle Gefährdungssituation in der Einrichtung erfasst. Dies dient zum noch besseren und individuellen Schutz der Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung betreut werden.

 

Exemplarisch wird das Schutzkonzept der Kindertageseinrichtung „Am Wasserturm“ in Merkstein durch die Kitaleitung Frau Nogayski und die Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichtungen Frau Breuer in der Sitzung präsentiert und als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Landeskinderschutzgesetz NRW

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Loading...