Sitzungsvorlage - V/2022/361
Grunddaten
- Betreff:
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Vorstellung des institutionellen Schutzkonzeptes der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kinderschutz ist bereits im Grundgesetz verankert und wird in diversen Bundes- und Landesgesetzen konkretisiert.
In den individuellen Konzepten der städtischen Kindertageseinrichtungen ist der Kinderschutz bereits ein fester Bestandteil. Um den Kinderschutz noch besser gewährleisten zu können und konkrete (präventive) Maßnahmen festzulegen, wird im § 45 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) vorgeschrieben, dass die Kindertageseinrichtungen ein Konzept zum Kinderschutz aufstellen müssen. § 11 Abs. 1 Landeskinderschutzgesetz NRW schreibt ebenfalls vor, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt entwickeln, anwenden und laufend überprüfen müssen.
Das Schutzkonzept ist ebenfalls Bestandteil der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtungen.
Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen und des grundsätzlichen Verständnisses für den Kinderschutz wurden die bisher schon praktizierten Maßnahmen in einem institutionellen Schutzkonzept für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Herzogenrath festgeschrieben.
Das Schutzkonzept beinhaltet für alle städtischen Kindertageseinrichtungen die gleichen Vorgaben und Maßnahmen. Lediglich die Ausführungen zur Gefährdungsanalyse werden für jede Kindertageseinrichtung als individuelle Gefährdungssituation in der Einrichtung erfasst. Dies dient zum noch besseren und individuellen Schutz der Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung betreut werden.
Exemplarisch wird das Schutzkonzept der Kindertageseinrichtung „Am Wasserturm“ in Merkstein durch die Kitaleitung Frau Nogayski und die Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichtungen Frau Breuer in der Sitzung präsentiert und als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Rechtliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Landeskinderschutzgesetz NRW
