Sitzungsvorlage - V/2022/366
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung von Kindern und Anwohnern bei der Neuanschaffung von Großspielgeräten; hier: Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.11.2022
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, einen konzeptionellen Vorschlag zu machen, wie bei der zukünftigen Neuanschaffung von größeren Spielgeräten auf vorhandenen Spielplätzen die unmittelbar Beteiligten (Kinder, Anwohner) angemessen an der Auswahl der Spielgeräte beteiligt werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Planung von neuen Spielplätzen erfolgt in Herzogenrath durch die Verwaltung standardmäßig die Beteiligung und Einbindung der Kinder, Jugendlichen und Familien die im näheren Umfeld der Spielflächen wohnen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Herzogenrath beantragen mit Datum vom 14.06.2022, dass zukünftig auch bei der Neuanschaffung von größeren Spielgeräten auf vorhandenen Spielplätzen die unmittelbar Beteiligten (Kinder, Anwohner) angemessen an der Auswahl der Spielgeräte beteiligt werden sollen. Hierzu soll die Verwaltung einen konzeptionellen Vorschlag erarbeiten.
Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und wird einen konzeptionellen Vorschlag erarbeiten, wie die Kinder, Familien und Anwohner im direkten Umfeld der vorhandenen Spielplätze bei der Ersatzbeschaffung von Großspielgeräten – unter Berücksichtigung der verkehrssicherungsrechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen - beteiligt werden können.
Die Verwaltung wird den Konzeptvorschlag bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses erarbeiten, damit eine Umsetzung bereits bei den Planungen zu den anstehenden Ersatzbeschaffungen im Jahr 2023 erfolgen kann.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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264,9 kB
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