Sitzungsvorlage - V/2022/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Umwandlung der Großtagespflege „Sterntaler“ in eine dritte Gruppe der städtischen Kindertageseinrichtung „Altes Zollhaus“ mit der Gruppenform II.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Großtagespflegestelle Sterntaler

Personalkosten pro Jahr: ca. 102.000 €

Landeszuschuss pro Jahr: ca. 10.000 €

 

Kita-Gruppe Gruppenform II

Personalkosten pro Jahr: ca. 125.000 €

Landeszuschuss pro Jahr: ca. 140.000 €

 

Die Aufstellungen der Personalkosten bzw. Einnahmen durch Landeszuschüsse zeigt, dass die Betreuung der Kinder in der Kita-Gruppe mit der Gruppenform II finanziell vorteilhafter für die Stadt Herzogenrath ist.

Bei der Großtagespflegestelle müssen fast die gesamten Personal- und Unterhaltungskosten aus dem städtischen Haushalt gezahlt werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Großtagespflege Sterntaler ist seit 2019 in Betrieb. Mit Vorlage V/2021/551 wurde das Projekt bis zum 31.07.2024 verlängert. Leider ist es nicht gelungen, ausreichend Personal für die Großtagespflege und damit die Betreuung von 9 U3-Kindern zu finden.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Großtagespflegestelle Sterntaler in eine Kita-Gruppe mit der Gruppenform II (Kinder unter 3 Jahren) umzuwandeln und diese der Kita „Altes Zollhaus“ in Pannesheide zuzuordnen. Örtlich soll die Gruppe in den Räumlichkeiten der Großtagespflegestelle Sterntaler bzw. den Vorläufergruppen der Kita Safari in der Haus-Heyden-Straße angesiedelt werden.

 

Die Kita-Gruppe soll in Betrieb genommen werden, sobald ausreichend Personal akquiriert werden konnte. Neue Betreuungsverträge für die Großtagespflegestelle wurden auf Grund der Personalsituation nicht abgeschlossen. Vier Kinder die bereits bis zum 31.7.2022 betreut wurden, werden weiterhin durch eine Bestandsmitarbeiterin in der Großtagespflegestelle betreut.

 

Ein großer Vorteil dieser Umwandlung ist, dass die Anzahl der betreuten Kinder aufgestockt werden kann. In der Großtagespflege können max. 9 Kinder gleichzeitig betreut werden. In der Kita-Gruppe mit der Gruppenform II und voller Überbelegung können bis zu 12 U3-Kinder zeitgleich betreut werden. Dies würde einem Betreuungsengpass in Herzogenrath entgegenwirken. Insgesamt hat der Bedarf an Plätzen für unter dreijährige Kinder in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen und der damit verbundene Rechtsanspruch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erhöht den Druck auf die Verwaltung, auch für unterjährig zu betreuende Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

 

Auch finanziell betrachtet ist die Umwandlung der Großtagespflegesstelle in eine Kita-Gruppe von Vorteil für die Stadt Herzogenrath. Die Personalkosten für die Kita-Gruppe sind mit ca. 125.00,00 € pro Jahr zwar höher als die der Großtagespflegestelle mit ca. 102.000,00 €. Dem gegenüber stehen allerdings der Landeszuschuss, der der Stadt Herzogenrath für die Betreuung der Kinder ausgezahlt wird. Der Landeszuschuss für die Betreuung der Kinder in der Gruppenform II beträgt ca. 140.000 € jährlich. Für die Betreuung der Kinder in der Großtagespflegestelle wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von ca. 10.000 € gezahlt.

Somit stehen den Personalmehrausgaben in Höhe von ca. 23.000 € pro Jahr Zuschussmehreinnahmen in Höhe von 130.000 € gegenüber, sodass die Umwandlung der Großtagespflegestelle in eine Kita-Gruppe eine finanzielle Entlastung für die Stadt Herzogenrath zu den bisherigen Haushaltsplanungen bedeutet.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

KiBiz NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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