Sitzungsvorlage - V/2022/383
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Pflegeplanung StädteRegion Aachen 2022; Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2023-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Anhörung
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15.11.2022
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Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Von Seiten der StädteRegion Aachen wurde aktuell die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 2023 – 2025 im Rahmen der Kommunalen Pflegeplanung zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW hat die Städteregion Aachen regelmäßig alle zwei Jahr eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll – so wie in der StädteRegion Aachen praktiziert - ist die Pflegeplanung jährlich nach Beratung in der Konferenz Pflege und Alter durch Beschluss der Vertretungskörperschaft – hier der StädteRegion Aachen - fortzuschreiben (verbindliche Bedarfsplanung).
In diesem Zusammenhang erfolgte aktuell eine Hochrechnung des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen für die Jahre 2023 – 2025.
Für Herzogenrath werden in diesem Zusammenhang folgende Entwicklungen prognostiziert:
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| Rechnerischer Überhang bzw. Bedarf | ||
| Plätze | 2023 | 2024 | 2025 |
Herzogenrath | 566 | 24 | 17 | 21 |
Quelle: StädteRegion Aachen
Für Herzogenrath würde dies bedeuten, dass der auf der Grundlage von demographischen Entwicklungen/Prognosen ermittelte Bedarf an stationären Pflegeplätzen vor Ort sichergestellt werden könnte.
Berücksichtigt wurde dabei eine im formellen Ausschreibungsverfahren der StädteRegion eingegangene Interessenbekundung zur Errichtung eine Pflegeeinrichtung mit 72 Plätzen im Stadtgebiet.
Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit geprüft.
Im Zuge der vorgenannten Ausschreibung im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgten allerdings in den übrigen städteregionalen Kommunen zum wiederholten Mal keine Interessenbekundungen, wodurch sich nach der Prognose in einigen Kommunen mittelfristig „Versorgungslücken“ ergeben.
Die StädteRegion beabsichtigt aufgrund der Erfahrungen bei den Ausschreibungen der letzten Jahre, entsprechende Bedarfe nicht erneut auszuschreiben.
Vielmehr soll zunächst auf eine verbindliche Bedarfsplanung verzichtet werden, um damit zu ermöglichen, dass interessierte Träger in allen Kommunen der StädteRegion ein Alten- und Pflegeheim errichten könnten, ohne auf die engen lokalen Bedarfe abzustellen – dies selbstverständlich unter Beachtung der jeweiligen bau- und planungsrechtlichen und WTGrechtlichen Vorgaben.
Aufgrund der oben angesprochen Erfahrungen wird allerdings kein „Bauboom“ erwartet.
Unbenommen verbleibt dabei die Möglichkeit, jederzeit wieder zu dem Verfahren der verbindlichen Bedarfsplanung zurückzukehren.
Entsprechende Beschlüsse sollen in den städteregionalen Gremien beraten werden:
- 08.11.2022 Konferenz Alter und Pflege
- 23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
- 24.11.2022 Städteregionsausschuss
- 08.12.2022 Städteregionstag
Von Seiten der Verwaltung wurde die veränderte Vorgehensweise der StädteRegion befürwortet.
Rechtliche Grundlagen:
Alten- und Pflegegesetz NRW – APG NRW
