Sitzungsvorlage - V/2022/383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Von Seiten der StädteRegion Aachen wurde aktuell die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 2023 2025 im Rahmen der Kommunalen Pflegeplanung zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW hat die Städteregion Aachen regelmäßig alle zwei Jahr eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll so wie in der StädteRegion Aachen praktiziert - ist die Pflegeplanung jährlich nach Beratung in der Konferenz Pflege und Alter durch Beschluss der Vertretungskörperschaft hier der StädteRegion Aachen - fortzuschreiben (verbindliche Bedarfsplanung).

 

In diesem Zusammenhang erfolgte aktuell eine Hochrechnung des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen für die Jahre 2023 2025.

 

r Herzogenrath werden in diesem Zusammenhang folgende Entwicklungen prognostiziert:

 

 

 

Rechnerischer Überhang bzw. Bedarf

 

Plätze

2023

2024

2025

Herzogenrath

566

24

17

21

Quelle: StädteRegion Aachen

 

r Herzogenrath würde dies bedeuten, dass der auf der Grundlage von demographischen Entwicklungen/Prognosen ermittelte Bedarf an stationären Pflegeplätzen vor Ort sichergestellt werden könnte.

 

Berücksichtigt wurde dabei eine im formellen Ausschreibungsverfahren der StädteRegion eingegangene Interessenbekundung zur Errichtung eine Pflegeeinrichtung mit 72 Plätzen im Stadtgebiet.

 

Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit geprüft.

 

Im Zuge der vorgenannten Ausschreibung im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgten allerdings in den übrigen städteregionalen Kommunen zum wiederholten Mal keine Interessenbekundungen, wodurch sich nach der Prognose in einigen Kommunen mittelfristig Versorgungslücken“ ergeben.

 

Die StädteRegion beabsichtigt aufgrund der Erfahrungen bei den Ausschreibungen der letzten Jahre, entsprechende Bedarfe nicht erneut auszuschreiben.

 

Vielmehr soll zunächst auf eine verbindliche Bedarfsplanung verzichtet werden, um damit zu ermöglichen, dass interessierte Träger in allen Kommunen der StädteRegion ein Alten- und Pflegeheim errichten könnten, ohne auf die engen lokalen Bedarfe abzustellen dies selbstverständlich unter Beachtung der jeweiligen bau- und planungsrechtlichen und WTGrechtlichen Vorgaben.

 

Aufgrund der oben angesprochen Erfahrungen wird allerdings kein Bauboom“ erwartet.

 

Unbenommen verbleibt dabei die Möglichkeit, jederzeit wieder zu dem Verfahren der verbindlichen Bedarfsplanung zurückzukehren.

 

Entsprechende Beschlüsse sollen in den städteregionalen Gremien beraten werden:

 

  • 08.11.2022 Konferenz Alter und Pflege
  • 23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
  • 24.11.2022 Städteregionsausschuss
  • 08.12.2022  Städteregionstag

 

Von Seiten der Verwaltung wurde die veränderte Vorgehensweise der StädteRegion befürwortet.

 

Rechtliche Grundlagen:

Alten- und Pflegegesetz NRW APG NRW

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