Sitzungsvorlage - V/2022/387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, aus den im Sachverhalt dargelegten Gründen, von der Einrichtung von Energie-Informationsstellen als zentrale Anlaufstellen zur Information, Beratung und Aufzeigen von Hilfen abzusehen.

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Finanz. Auswirkung

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath beantragt mit Schreiben vom 26.10.2022 die Einrichtung von zentralen Energie- Informationsstellen in allen drei Stadtteilen und die Aufnahme des Antrages auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

 

Der Antrag und die Begründung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiekrise dominiert das öffentliche und private Leben. Dementsprechend beherrscht diese Thematik die Berichterstattung in den öffentlichen Medien.

 

Im lokalen Bereich informieren darüber hinaus bspw. die Energieversorger schriftlich ihre Kunden/innen über mögliche Veränderungen.

 

Konkrete Einzelfallberatungen werden im Einzugsgebiet der Stadt Herzogenrath durch die Verbraucherberatungsstelle angeboten, die bekanntlich von der Stadt Herzogenrath mitfinanziert wird.

 

Nach Rücksprache mit der Verbraucherberatung Alsdorf ist eine regelmäßige Beratung in Herzogenrath mit dem verfügbaren Personal nicht leistbar. Bereits Ende August 2022 wurden die Beratungszahlen des Vorjahres erreicht. Aktuell werden energierechtliche Auskünfte und Beratungen nachgefragt.

 

Im Einzelfall können die nachfragenden Personen an die Verbraucherberatung Alsdorf verwiesen bzw. vermittelt werden. Hier ist dann eine effektive Einzelberatung mit schneller Klärung (z.B. bei drohender Stromsperre) möglich.

 

Angeboten werden könnten von Seiten der Verbraucherberatung bspw. Schulungen im Bereich Energieberatung, um durch qualifiziertes Personal entsprechende Beratungen anzubieten. Allerdings stehen die notwendigen personellen Ressourcen von Seiten der Verwaltung genauso wenig zur Verfügung, wie bei der Verbraucherberatung.

 

Bereits jetzt feststellbar ist, dass in den Leistungsbereichen des Sozialamtes ein erhöhter Beratungsbedarf im Hinblick auf die finanziellen Aspekte der Energieversorgung zu verzeichnen ist. In diesem Zusammenhang wurde erkennbar, dass die Menschen die öffentliche Berichterstattung wahrnehmen und hierauf reagieren, um bspw. Zuschüsse zu sichern. 

 

In rechtlicher Hinsicht wurde in diesem Zusammenhang geregelt, dass für die Leistungsberechtigten nach SGBII und SGB XII bereits Lösungen greifen, die in den Fällen, in denen die Energieverbräuche im Vergleichszeitraum nicht steigen, eine finanzielle Überforderung ausgeschlossen werden kann. 

 

Außerdem werden aktuell Unterstützungsleistungen für Rentner/innen und wohngeldberechtigte Haushalte auf den Weg gebracht.

 

Insoweit ist es zumindest fraglich, ob ein weiteres Informations- und Beratungsangebot erforderlich ist.

 

Wie ausgeführt muss allerdings festgestellt werden, dass die Schaffung eines zusätzlichen Beratungs- und Informationsangebotes personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Die Umsetzung des Antrages rde deshalb zu Folgekostenhren. Eine endgültige Entscheidung über die Bearbeitung kann deshalb nach Auffassung der Verwaltung erst im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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