Sitzungsvorlage - V/2022/243-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales bittet den Stadtrat, die Forderungen der Evangelischen Lydia Gemeinde Herzogenrath nach Möglichkeit im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen wohlwollend zu prüfen und zu berücksichtigen.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820 u. 531881

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

156.000

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 156.000

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 156.000

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 156.000

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung hat bereits in seiner Sitzung vom 23.08.2022 Drucksachen-Nr. V/2022/243 über eine Fortsetzung der Finanzierung der Flüchtlingsberatung über den 31.12.2022 hinaus beraten. Grundlage der Beratungen bildeten die Konzept- und Finanzierungsvorschläge der in der Flüchtlingsberatung tätigen Institutionen

 

  • Frauen helfen Frauen e. V.,
  • Evangelische Lydia Gemeinde Herzogenrath (EK)
  • Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW)

 

Die beiden letztgenannten Institutionen treten im Trägerverbund als Flüchtlingsberatung Herzogenrath auf.

 

Grundlage der Beratungen zur Fortsetzung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath bildete dabei ein zum ursprünglichen Konzept überarbeitetes Finanzierungsmodell mit einem von 243.990 Euro auf 192.916 Euro reduzierten Zuschussbedarf. Dieses Konzept ist als Anlage beigefügt.

 

Bei den Beratungen wurde von Seiten der Verwaltung verdeutlicht, dass eine Zuschussgewährung im damals beantragtem Umfang unter Berücksichtigung der fiskalischen Gegebenheiten zu einer finanziellen Überforderung der kommunalen Finanzen beitragen würde.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass in der Finanzplanung bisher die nachstehenden Beträge Berücksichtigung gefunden haben:

 

 

2023

2024

2025

HHPL -Sozialarbeit Flüchtlingswesen

140.000 €

110.000 €

110.000 €

 

Gleichwohl wurden von Seiten der Verwaltung ausgeführt, dass die den Zuschussbedarf auslösenden Konzepte in fachlicher und sachlicher Hinsicht leistungsfähig und sachgerecht entwickelt wurden, um der aktuellen Situation im angemessenen Umfang Rechnung zu tragen.

 

In Kenntnis dieser Gesamtumstände wurde durch den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung in der Sitzung vom 23.08.22 zunächst eine Finanzierung der Flüchtlingsberatung für lediglich 2023 in Höhe von 140.000 Euro beschlossen, um ggf. in den Haushaltsberatungen eine weitere, insbesondere höhere, Finanzierung zu beschließen.

 

Eine Finanzierung der Beratungen von Frauen helfen Frauen e.V. wurde gleichzeitig ebenfalls um ein weiteres Jahr im bisherigen Umfang beschlossen. Zu Deckung dieser nicht in der Finanzplanung berücksichtigten Mittel wurde bekanntlich auf die Finanzierung einer Integrationsmaßnahme verzichtet.

 

Mit dem beigefügten Antrag, der von Seiten der Verwaltung als Bürgeranregung behandelt wird, erläutert die Evangelische Lydia Gemeinde Herzogenrath die Notwendigkeit zur Ausweitung der Beratungen und bittet zu deren Sicherstellung um einen Sonderzuschuss in Höhe von 50.000 Euro.

 

Nach Auffassung der Verwaltung beinhaltet die Bürgeranregung keine neuen Aspekte. Vielmehr waren die genannten Bedarfe die sachgerecht aufgeführt werden bereits Bestandteil der damals vorgelegten Konzepte, die insofern bei der Beschlussfassung am 23.08.2022 vom Ausschuss bereits berücksichtigt worden waren.

 

An der damals von Seiten der Verwaltung vorgetragenen finanziellen Einschätzung hat sich bisher keine günstigere Betrachtungsweise ergeben.

 

In der Beratungsvorlage für die Sitzung vom 23.08.2022 wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei der sozialen Beratung von Flüchtlingen um eine Pflichtaufgabe handelt (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt, dass „…von der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung 3,83 Prozent für die soziale Betreuung zu verwenden sind…“.).

 

Gleichwohl ist festzustellen, dass zur Finanzierung der Flüchtlingsberatung im beantragten Umfang von rd. 200.000 Euro unter Anwendung der vorstehenden Quote, im Jahr 2023 FlüAG-Zahlen im Umfang von mehr als 5 Mio. Euro zufließen müssten.

 

Dies erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch.

 

Somit bleibt es bei der Empfehlung der Verwaltung, über eine Erhöhung des Finanzierungsbetrages der Flüchtlingsberatung Herzogenrath erst im Gesamtkontext der Haushaltsberatungen 2023 ff. zu entscheiden.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Abs. 2 Satz 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
Loading...