Sitzungsvorlage - V/2022/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Krebs, sowie den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Anlage und Sanierung der geplanten Amphibienteiche auf dem Gelände der Grube Adolf unter den aufgeführten Konditionen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Kosten für die geplanten Maßnahmen werden über das Projekt LIFE-Amphibienverbund“ der Biologischen Station StädteRegionAachen finanziert, unter der Bedingung, dass die Flächen langfristig für den Naturschutz zur Verfügung gestellt werden und der Bereich anschließend mindestens als geschützter Lanschaftsbestandteil ausgewiesen wird bzw. schon als solches geschützt ist.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung: Durch die geplanten Maßnahmen entstehen keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Förderung und den Erhalt der Biodiversität entstehen indirekt positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und direkte positive Auswirkungen auf den Umweltschutz.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Projekts „LIFE-Amphibienverbund“ der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V. können gezielte Maßnahmen finanziert werden, um Lebensraum für gefährdete Amphibienarten zu etablieren um deren Bestand zu stärken und zu erhalten. Zielarten sind die Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kreuzkröte.

 

Am 25.08.2015 unterzeichnetergermeister Christoph von den Driesch ein Unterstützungsschreiben für das damals geplante LIFE-Projekt (Siehe Anhang). Die Stadt Herzogenrath sagte damit zu, die Umsetzung der Maßnahmen u.a. durch die Bereitstellung von Flächen zu unterstützen.

 

Im Frühjahr 2022 begann die Detailabstimmung der Maßnahmen zwischen der Biologischen Station und der Stadtverwaltung. Die Erläuterungen sowie der genaue Maßnahmen- und Lageplan befinden sich im Anhang dieser Vorlage.

 

Die Biologische Station informierte die Stadt Herzogenrath über folgendes:

-          Die UNB hat die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen bereits zugesagt.

-          Auf Empfehlung der UNB hat die Biologische Station sich bei der Altlastenbehörde wegen potentieller Altlasten informiert. Diese wies darauf hin, dass die Teiche dauerhaft dicht gegen den Untergrund sein sollten. Weiterhin soll das anfallende Aushubmaterial in der Halde bleiben und um die Teiche verteilt werden. Aus diesem Aushub können sonnenexponierte „Steinschüttungen“ modelliert werden, die sich als Versteckmöglichkeit für die Amphibien anbieten. Der Schriftverkehr dazu liegt der Verwaltung vor.

-          Das Forstamt hat grundsätzlich seine Zustimmung gegeben, will allerdings noch klären, ob ggf. für den Forstbereich Genehmigungen eingeholt werden müssen.

-          Der Bergbauverein Grube Adolf e.V. hat der Biologischen Station ebenfalls seine Zustimmung zum Vorhaben erteilt. Der Schriftverkehr dazu liegt der Verwaltung vor.

-          Eine Wasserversorgung ist bei Austrocknung der Teiche nicht eingeplant. Sollten die Teiche austrocknen, sei das hinsichtlich der Zielart Kreuzkröte sogar vorteilhaft, da dann Fressfeinde sterben. Deshalb werden die Becken auch relativ flach angelegt. Die Amphibien-Ranger sind befugt, Notrettungen von Quappen etc. vorzunehmen, im Notfall könnten auch Tiere geborgen werden.

-          Der Teich auf dem Vereinsgelände liegt nach Informationen des Vereins im Sommer trocken. Um zu verhindern, dass die im Teich lebenden Amphibien gestört werden, würde die Sanierung daher im Sommer vorgenommen werden. Eine Alternative dazu gebe es nicht. Eine Zwischenhalterung von Tieren sei nur für einen sehr kurzen Zeitraum möglich.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wird noch geprüft, ob seitens der Unteren Wasserbehörde und der Bergaufsicht Genehmigungen notwendig sind.

 

Nach Umsetzung der Maßnahmen sollen Hinweisschilder angebracht und Presseartikel veröffentlicht werden.

 

Die Sicherung der Maßnahmen soll durch einen Nutzungsvertrag (Mustervertrag im Anhang dieser Vorlage) zwischen der Biologischen Station und der Stadt Herzogenrath sowie der Ausweisung der Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil erfolgen. Letzteres ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen glich.

 

Nach § 29 des BNatSchG (2) über Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) gilt: Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. (Quelle: Bundesamt für Justiz. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__29.html. Stand: 11.10.2022)

 

Die Flächen auf denen die Teiche geplant sind, befinden sich in städtischem Besitz. Die Fläche I befinden sich bereits in als geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesenen Gebieten. Da sich die geplante Fläche II auf dem Gelände des Vereins Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. und damit im Geltungsbereich des B-Plan III 17 (Siehe Anhang) befindet weist die Verwaltung auf mögliche Konflikte zwischen dem Bauvorhaben und der Ansiedlung von FFH-Arten sowie der Ausweisung der besagten Fläche als GLB hin.

 

Die Verwaltung bittet den Klima- und Umweltschutzausschuss um Kenntnisnahme des aufgeführten Sachverhalts und schlägt dem Ausschuss vor, der Anlage und Sanierung der geplanten Amphibienteiche auf dem Gelände der Grube Adolf unter den aufgeführten Konditionen zuzustimmen.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anhang 1) Projektskizze

Anhang 2) Unterstützungsschreiben

Anhang 3) Maßnahmenblatt

Anhang 4) Lageplan der geplanten Amphibienteiche

Anhang 5) Nutzungsvertrag - Muster

Anhang 6) Bebauungsplan: Auszug aus dem Geoportal

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Anlagen

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