Sitzungsvorlage - V/2009/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen zustimmend zur Kenntnis.
Er begrüßt die Tatsache, dass es nunmehr möglich geworden ist, zur besseren Versorgung des Stadtteiles Merkstein mit Plätzen für unter dreijährige Kinder an der Tageseinrichtung (Familienzentrum) der evangelischen Kirchengemeinde zum nächsten Kindergartenjahr eine zusätzliche Betreuungsgruppe – Gruppentyp II – zu realisieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Bedarfsplanes „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ umfasst die aktuelle Darstellung der Versorgungssituation von Kindern von 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt für das Kindergartenjahr 2008/2009 und Prognosen für die Folgejahre.
Durch das am 01.08.2008 in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz – KiBiz – wird die Jugendhilfeplanung als Instrument zur Bedarfsfeststellung und Erfüllung finanzieller Förderungsvoraussetzungen gefordert und gestärkt. Nach § 19 Abs. 3 wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Nach einer Bedarfsfeststellung durch eine Elternbefragung hat die Verwaltung des Jugendamtes mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Herzogenrath Einzelgespräche geführt und einvernehmlich die Gruppenformen zum 01.08.2009 festgelegt, damit bis spätestens zum 15. März die verbindlichen Meldungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 an das Land vorgenommen werden können.
Die danach festgelegten Gruppenformen ergeben sich aus der Tabelle 3 der beigefügten Bedarfsplanung.
Im Rahmen der Planungsgespräche ist für die Kindertageseinrichtung der Elterninitiative Roda-Kindertreff e. V. zum 01.08.2009 die Aufnahme von insgesamt bis zu 16 Kindern unter drei Jahren vereinbart worden. Trotz massiver Werbemaßnahmen sind bis Anfang Februar nur sechs Kinder dieser Altergruppe angemeldet worden, davon kein Kind unter zwei Jahren. Dagegen sind die Anmeldungen für Kinder über drei Jahren mit Rechtsanspruch deutlich höher als erwartet. Daher hat die Verwaltung des Jugendamtes zugestimmt, für das kommende Kindergartenjahr die bestehende Gruppenkonstellation beizubehalten und hat dem Roda-Kindertreff aus dem U 3 – Kontingent lediglich acht Plätze zugewiesen.
Gleichzeitig sind die beiden Gruppen der Gruppenform I des Familienzentrums „Altes Zollhaus Pannesheide“ von 12 auf insgesamt 10 Kinder kontingentiert worden. Mit den somit im Kontingent freigesetzten Plätzen wird es ermöglicht, dass das Familienzentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Merkstein zum 01.08.2009 ein fünfte Gruppe, und zwar Gruppenform II (10 Kinder unter drei Jahren), anbaut, um damit die dort bestehenden Nachfragen erfüllen zu können. Damit wird dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus der letzten Sitzung Rechnung getragen, im Bedarfsfall den Stadtteil Merkstein vorrangig zu versorgen. Der Träger der Einrichtung ist entsprechend informiert.
Zur Kenntnis sind dieser Vorlage ein Schreiben des Bürgermeisters an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW vom 10.02.2009 sowie das Antwortschreiben des Herrn Ministers Laschet zum „Aachener Appell zur Verbesserung der Landesfinanzierung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz)“ beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäss § 80 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz – schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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