Sitzungsvorlage - V/2022/283

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 542100

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

45.360,00

Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

45.360,00

45.360,00

45.360,00

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um das hohe Maß an ehrenamtlichen Engagement zu fördern, hat die Stadt Herzogenrath am 09.10.2018 die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr der Stadt Herzogenrath verabschiedet.

 

Hierin ist verankert, dass ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Herzogenrath, welche in den jeweiligen Einheiten herausgehobene Funktionen übernehmen, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese orientiert sich an der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in der jeweils geltenden Fassung.

 

In § 2 Absatz 2 der vorgenannten Satzung ist festgelegt, dass sich die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger nach der Entschädigungssatzung für Ratsmitglieder bei einer Einwohnergröße von 20.001 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern richtet.

 

Nach der Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse ist die vorgenannte Einwohnerkategorie neu definiert worden. Diese wurde im § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben ee) auf 40.001 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern festgeschrieben.

 

Insofern hat die Verwaltung die Satzung überarbeitet.

 

 

 

Der Wortlaut des § 2 Absatz 2

 

„Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder bei einer Einwohnergröße von 20.001 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern“

 

wird wie folgt geändert in:

 

„Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der entsprechenden Kategorie der Einwohnerzahl der Stadt Herzogenrath“

 

Somit ist gewährleistet, dass bei zukünftigen Änderungen der Einwohnerkategorien keine Satzungsänderung vorgenommen werden muss.

 

Weiterhin wurde die pauschale Aufwandsentschädigung in § 2 Absatz 6 von 10,00 € pro Stunde auf 12,00 € pro Stunde angepasst. Mit Datum vom 01.10.2022 wird in Deutschland der neue Mindestlohn auf 12,00 € pro Stunde festgelegt werden. Um den Kameradinnen und Kameraden eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, die mindestens dem Mindestlohn entspricht, wurde die Aufwandsentschädigung pauschal auf 12,00 € pro Stunde festgelegt.

 

Die angepasste Satzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen und ab dem 01.01.2023 in Kraft treten zu lassen. Die Satzung vom 09.10.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW)

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Mit der Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr wird die Regelungen der Entschädigungsverordnung für Ratsmitglieder als Maßstab für die Aufwandsentschädigung festgesetzt. Des Weiteren wird die Aufwandsentschädigung r die aufgeführten Tätigkeiten des Absatzes 4 um 2 € auf 12 € erhöht. Die Aufwandsentschädigung wird je angefangene Stunde nun aber erst ab einer Viertelstunde gewährt.

 

Gegen die Anpassung und Änderung der o.a. Satzung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken. Entsprechende Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2023 eingeplant und von Rat bereitgestellt werden.

 

 

Anlage/n:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...